Vermittlernetzwerk Baufinanzierung

Kurz erklärt: Ein Vermittlernetzwerk in der Baufinanzierung bündelt selbstständige Finanzierungsvermittler unter einer gemeinsamen Anbindung an Banken und an eine Abwicklungsplattform. Die Vermittler bleiben rechtlich selbstständig und behalten ihre eigene Erlaubnis nach § 34i GewO. Das Netzwerk stellt den Zugang zu den Produktgebern, die Technik und die Provisionsabrechnung bereit.

Banken vergeben Direktzulassungen erst ab einem festen Jahresvolumen. Für Einzelvermittler und kleine Büros liegt diese Schwelle außer Reichweite. Ein Netzwerk schließt genau diese Lücke.

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880+
angebundene Banken und Finanzierungspartner
170
davon für gewerbliche Finanzierungen
bis zu 100 %
Provisionsbeteiligung je nach Staffel
48 h
bis zur Freischaltung, i.d.R.

Was ein Vermittlernetzwerk leistet

Das Netzwerk hält die Verträge mit den Produktgebern und öffnet seinen Partnern den Zugang dazu. Der einzelne Vermittler verhandelt also nicht mit jeder Bank einzeln, sondern reicht über eine gemeinsame Infrastruktur ein.

Zugang zu Produktgebern

Statt einzelner Bankverträge erhalten Sie über eine Anbindung Zugriff auf das gesamte angebundene Bankennetzwerk, einschließlich regionaler Institute, die einzelne Fälle annehmen, bei denen überregionale Banken absagen.

Technische Abwicklung

Angebotsvergleich, Antragsstrecke und Dokumentenversand laufen über eine gemeinsame Plattform. Bei iBaufi ist das Europace.

Provisionsabrechnung

Das Netzwerk rechnet mit den Banken ab und zahlt Ihren Anteil aus. Wie sich die Auszahlung zusammensetzt, steht im Provisionsmodell.

Ein Netzwerk übernimmt nicht Ihre Erlaubnis. Sie benötigen weiterhin eine eigene Zulassung nach § 34i GewO, eine Gewerbeanmeldung und eine Vermögensschadenhaftpflicht. Die Einzelheiten stehen unter Gewerbeanmeldung für Darlehensvermittler.
3
Leistungen, die ein Netzwerk bündelt
1
Anbindung statt vieler Einzelverträge
§ 34i
GewO: eigene Erlaubnis bleibt erforderlich
0 €
Aufnahme- und Grundgebühr bei iBaufi

Netzwerk, Pool, Haftungsdach und Direktanbindung

Die Begriffe werden im Markt vermischt. Für Ihre Entscheidung ist der Unterschied wesentlich, weil er bestimmt, wer die aufsichtsrechtliche Verantwortung trägt und wie frei Sie in der Produktauswahl sind.

ModellEigene Erlaubnis nötigWer haftet aufsichtsrechtlichTypisch für
Vermittlernetzwerk / PoolJa, § 34i GewOSie selbstSelbstständige Vermittler mit eigener Zulassung
HaftungsdachNeinDas HaftungsdachVermittler ohne eigene Erlaubnis, meist mit Weisungsbindung
Direktanbindung an eine BankJa, § 34i GewOSie selbstVermittler mit hohem Volumen bei wenigen Instituten
AngestelltenverhältnisNeinDer ArbeitgeberFeste Anstellung bei Bank oder Vertrieb

Tabelle seitlich scrollbar

In der Praxis werden Netzwerk und Pool meist synonym verwendet. Eine ausführliche Einordnung finden Sie unter Baufinanzierungspool.

iBaufi im Vergleich zum marktüblichen Standard

Viele Netzwerke und Pools ähneln sich im Aufbau: gestaffelte Provision, Volumenvorgaben, eine Clearingstelle zwischen Vermittler und Bank. Die folgende Übersicht stellt diesen verbreiteten Standard dem Modell der iBaufi GmbH gegenüber.

KriteriumMarktüblicher StandardiBaufi
ProvisionsbeteiligungGestaffelt, Spitzensätze häufig erst ab hohen Volumenstufenbis zu 100 % je nach Staffel
MindestumsatzVolumenvorgabe verbreitet, oft Bedingung für die ProvisionsstufeKeiner
AufnahmegebührTeilweise einmalige Gebühr bei Anbindung0 €
Laufende GrundgebührTeilweise monatliche Fixkosten unabhängig vom Umsatz0 €
ExklusivitätsbindungJe nach Vertrag gefordert, schließt eine zweite Anbindung ausNicht gefordert
BankennetzwerkUmfang je nach Anbieter sehr unterschiedlichüber 880 Institute
Gewerbliche FinanzierungOft nur eingeschränkt oder über Zusatzvereinbarung170 Partner im Netzwerk
PlattformEuropace oder hauseigenes SystemEuropace-Zugang
EinreichungHäufig über eine vorgelagerte ClearingstelleDirekte Einreichung
BetreuungOft Ticketsystem oder wechselnde ZuständigkeitFester Ansprechpartner
FreischaltungJe nach Anbieter mehrere Tage bis Wocheni.d.R. 48 Stunden
MindestlaufzeitTeilweise 12 oder 24 Monate ab AnbindungKeine

Tabelle seitlich scrollbar

Die mittlere Spalte beschreibt Modelle, die am Markt verbreitet sind, und bezieht sich auf keinen bestimmten Anbieter. Einzelne Netzwerke weichen davon ab, teils zugunsten des Vermittlers. Maßgeblich ist immer der konkrete Vertrag, der Ihnen vorliegt.

880+
angebundene Banken und Finanzierungspartner
170
davon für gewerbliche Finanzierungen
79
Google-Bewertungen von Vermittlern
4,9
Durchschnitt von 5 möglichen Sternen

Wann sich ein Netzwerk für kleine Vermittler rechnet

Nicht jede Konstellation braucht ein Netzwerk. Diese vier Ausgangslagen sprechen in der Praxis dafür:

  • Sie starten neu und haben noch kein Vorjahresvolumen, mit dem Banken eine Direktzulassung rechtfertigen.
  • Sie vermitteln nebenberuflich und erreichen die Volumenschwellen der Institute nicht verlässlich.
  • Sie brauchen Breite statt Tiefe, weil Ihre Fälle unterschiedlich sind und einzelne Banken nicht jeden Fall annehmen.
  • Sie kommen aus einem angrenzenden Beruf, etwa als Immobilienmakler oder Versicherungsmakler, und bauen Baufinanzierung als zweites Standbein auf.
Ein Netzwerk ersetzt keine Fachkenntnis. Wer ohne Erfahrung in der Baufinanzierung startet, sollte die ersten Fälle eng begleiten lassen. iBaufi setzt Branchenerfahrung bei neuen Partnern voraus.

Europace im Vermittlernetzwerk

Die meisten Netzwerke in der Baufinanzierung wickeln über Europace ab, den größten Transaktionsmarktplatz für Immobilienfinanzierungen in Deutschland. Für Vermittler ist das der praktisch relevante Teil der Anbindung, weil dort der Arbeitsalltag stattfindet.

Ein eigener Direktzugang zu Europace setzt in der Regel ein Mindestvolumen gegenüber dem Betreiber Hypoport voraus. Wer dieses Volumen nicht erreicht oder nach einem schwächeren Jahr darunter fällt, verliert den Zugang. Über ein Vermittlernetzwerk entfällt diese eigene Verpflichtung, weil das Netzwerk die Anbindung hält.

Angebotsvergleich

Konditionen mehrerer Banken in einem Durchlauf, statt jede Bank einzeln anzufragen. Das verkürzt die Zeit bis zum belastbaren Angebot erheblich.

Antragsstrecke

Antrag, Unterlagen und Rückfragen laufen digital. Welche Vorgänge direkt eingereicht werden können, steht unter Direkteinreichung.

Marktdaten

Der Europace Hypothekenindex EPX und der Trendindikator liefern monatlich Zinsdaten, die Sie in der Beratung belegbar einsetzen können.

Die Konditionen im Einzelnen stehen unter Europace Konditionen, der Weg zur Anbindung unter Europace Zugang für Vermittler.

Was ein Vermittlernetzwerk kostet

Die Kostenstruktur unterscheidet sich zwischen Anbietern deutlich. Drei Modelle sind im Markt verbreitet:

KostenartVerbreitung im MarktBei iBaufi
Fixe Grundgebühr
monatlich oder jährlich, unabhängig vom Geschäft
Bei einem Teil der Anbieter üblichFällt nicht an
Provisionsabschlag
Anteil der Bankprovision, der beim Netzwerk bleibt
Marktüblich, Höhe variiert starkJe nach Staffel, bis zu 100 % Auszahlung möglich
Mindestumsatz
Volumenvorgabe, deren Verfehlen Konditionen verschlechtert
Häufig, oft gestaffeltBesteht nicht

Tabelle seitlich scrollbar

Rechnen Sie nicht mit dem Spitzensatz, sondern mit Ihrem realistischen Jahresvolumen. Ein hoher Maximalsatz nützt wenig, wenn er erst ab einer Stufe greift, die Sie nicht erreichen. Die Staffelung im Detail steht unter Provisionsmodell.

Sieben Kriterien für die Auswahl

Wer ein Vermittlernetzwerk vergleicht, sollte über die Provisionshöhe hinaus auf diese Punkte achten. Sie entscheiden im Alltag oft stärker über den Ertrag als der Prozentsatz auf dem Papier.

  • Bankenbreite: Wie viele Institute sind angebunden, und sind regionale Banken dabei? Breite entscheidet, ob schwierige Fälle überhaupt platzierbar sind.
  • Volumenbindung: Gibt es einen Mindestumsatz, und was passiert bei Unterschreitung?
  • Exklusivität: Dürfen Sie parallel über andere Wege einreichen? Das bestimmt, ob ein schrittweiser Wechsel möglich ist.
  • Clearing: Gibt es eine interne Prüfstufe zwischen Ihnen und der Bank? Jede zusätzliche Instanz kostet Bearbeitungszeit.
  • Stornoregelung: Wie hoch ist die Reserve, und wann wird sie freigegeben? Das betrifft direkt Ihre Liquidität.
  • Auszahlungsrhythmus: Monatlich, nach Eingang bei der Bank oder erst nach Valutierung?
  • Ansprechpartner: Feste Betreuung oder wechselnde Zuständigkeit? Bei komplexen Fällen ist das der Unterschied zwischen Abschluss und Absage.

Wann sich ein Netzwerk nicht lohnt

Ein Vermittlernetzwerk ist kein Selbstzweck. In drei Konstellationen fahren Vermittler ohne besser:

Sehr hohes Volumen bei wenigen Banken. Wer jährlich zweistellige Millionenbeträge über zwei oder drei Institute platziert, erhält dort meist Direktkonditionen, die ein Netzwerk nicht schlägt.

Reine Tippgebertätigkeit. Wer Kontakte weitergibt, ohne selbst zu beraten, braucht weder Erlaubnis noch Plattformzugang. Die Abgrenzung ist allerdings rechtlich heikel, weil die Grenze zur erlaubnispflichtigen Vermittlung schnell überschritten ist.

Angestelltenverhältnis. Wer fest bei einer Bank oder einem Vertrieb arbeitet, vermittelt unter deren Erlaubnis und braucht keine eigene Anbindung.

So läuft die Anbindung ab

  1. 1

    Konditionen klären

    Provisionsstaffel, Abrechnungsrhythmus und Stornoregelung werden vorab besprochen und schriftlich festgehalten.

  2. 2

    Vereinbarung unterzeichnen

    Die Vermittlungsvereinbarung wird digital unterschrieben. Eine Exklusivitätsbindung besteht bei iBaufi nicht.

  3. 3

    Unterlagen einreichen

    Erlaubnis nach § 34i GewO, Gewerbeanmeldung und Vermögensschadenhaftpflicht.

  4. 4

    Freischaltung

    Nach vollständigen Unterlagen erfolgt die Freischaltung i.d.R. innerhalb von 48 Stunden, anschließend folgt die Plattform-Einführung.

4,9 aus 79 Google-Bewertungen

Partner bewerten die iBaufi GmbH auf Google mit durchschnittlich 4,9 von 5 Sternen. Die Bewertungen sind öffentlich einsehbar und stammen von angebundenen Vermittlerinnen und Vermittlern.

Das Netzwerk der iBaufi GmbH

Die iBaufi GmbH mit Sitz in Ismaning bei München betreibt ein Vermittlernetzwerk für selbstständige Baufinanzierungsvermittler. Über die Anbindung erhalten Partner Zugriff auf über 880 Banken und Finanzierungspartner sowie einen Europace-Zugang, ohne eigene Mindestumsatzverpflichtung gegenüber der Plattform.

Sitz: Ismaning bei München
Handelsregister: HRB 254173, AG München
Erlaubnis: § 34i Abs. 1 GewO
Registernummer: D-W-155-WSQT-47
Aufsicht: IHK für München und Oberbayern

Häufige Fragen zum Vermittlernetzwerk

Was ist ein Vermittlernetzwerk in der Baufinanzierung?
Ein Vermittlernetzwerk in der Baufinanzierung bündelt selbstständige Finanzierungsvermittler unter einer gemeinsamen Anbindung an Banken und an eine Abwicklungsplattform. Die angeschlossenen Vermittler bleiben rechtlich selbstständig und behalten ihre eigene Erlaubnis nach § 34i GewO. Das Netzwerk stellt den Zugang zu den Produktgebern, die technische Abwicklung und die Provisionsabrechnung bereit.
Worin unterscheidet sich ein Vermittlernetzwerk von einem Haftungsdach?
Beim Vermittlernetzwerk benötigen Sie eine eigene Erlaubnis nach § 34i GewO und tragen die aufsichtsrechtliche Verantwortung selbst. Bei einem Haftungsdach vermitteln Sie unter der Erlaubnis des Haftungsdachs, das dafür die Verantwortung übernimmt und im Gegenzug meist mehr Vorgaben macht. Das Netzwerk lässt Ihnen damit mehr Freiheit, verlangt aber eine eigene Zulassung.
Brauche ich ein Mindestvolumen, um einem Netzwerk beizutreten?
Das hängt vom Anbieter ab. Viele Netzwerke knüpfen Konditionen oder den Zugang an ein Jahresvolumen. Bei iBaufi besteht keine Mindestumsatzverpflichtung und keine fixe Grundgebühr, auch nicht im nebenberuflichen Betrieb. Mehr dazu unter Maklerpool ohne Mindestumsatz.
Erhalte ich über ein Vermittlernetzwerk Zugang zu Europace?
Ja. Über die Anbindung an ein Netzwerk, das selbst an Europace angeschlossen ist, können Sie die Plattform nutzen, ohne eine eigene Mindestumsatzverpflichtung gegenüber Hypoport einzugehen. Das ist besonders für Vermittler relevant, die den Direktzugang wegen Volumenanforderungen nicht erhalten oder verloren haben.
Kann ich parallel in mehreren Netzwerken angebunden sein?
Das hängt von Ihren bestehenden Verträgen ab. Enthält Ihr aktueller Vertrag keine Exklusivitätsklausel, ist ein Parallelbetrieb möglich. iBaufi verlangt keine Exklusivität, sodass eine schrittweise Umstellung des Neugeschäfts möglich ist.
Wie wird die Provision im Netzwerk abgerechnet?
Die Bank zahlt die Fallprovision an das Netzwerk, das daraus den vereinbarten Anteil an den Vermittler weiterleitet. Die Höhe richtet sich nach der vereinbarten Staffel. Bei iBaufi sind bis zu 100 % der Fallprovision möglich. Einzelheiten zu Auszahlungsrhythmus und Stornoreserve stehen unter Provision und Abrechnung.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anbindung?
Erforderlich sind die Erlaubnis nach § 34i Abs. 1 GewO, eine Gewerbeanmeldung und der Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Liegen diese Unterlagen vollständig vor, erfolgt die Freischaltung i.d.R. innerhalb von 48 Stunden.
Was passiert mit laufenden Vorgängen beim Wechsel in ein neues Netzwerk?
Bereits eingereichte Vorgänge werden in der Regel über den bisherigen Anbieter zu Ende geführt, da die Provisionsansprüche dort entstanden sind. Der Wechsel betrifft üblicherweise nur das Neugeschäft. Eine saubere Übergangsplanung vermeidet Provisionsverluste.
Was kostet die Mitgliedschaft in einem Vermittlernetzwerk?
Im Markt sind drei Kostenarten verbreitet: eine fixe Grundgebühr, ein Provisionsabschlag und Volumenvorgaben, deren Verfehlen die Konditionen verschlechtert. Bei iBaufi fällt keine fixe Grundgebühr an und es besteht keine Mindestumsatzverpflichtung. Die Vergütung ergibt sich allein aus der vereinbarten Provisionsstaffel.
Eignet sich ein Netzwerk auch für kleine Vermittler mit wenigen Fällen pro Jahr?
Ja, sofern der Anbieter keine Mindestumsatzvorgabe macht. Gerade für Vermittler mit geringem Volumen ist ein Netzwerk oft der einzige Weg zu einer breiten Bankenauswahl, weil Direktzulassungen an Volumenschwellen scheitern. Entscheidend ist, dass bei ausbleibendem Geschäft keine laufenden Kosten entstehen.
Worauf sollte ich bei der Auswahl eines Netzwerks besonders achten?
Über die Provisionshöhe hinaus sind sieben Punkte entscheidend: die Bankenbreite einschließlich regionaler Institute, eine mögliche Volumenbindung, Exklusivitätsklauseln, interne Clearing-Stufen, die Höhe und Freigabe der Stornoreserve, der Auszahlungsrhythmus und die Frage, ob Sie einen festen Ansprechpartner haben.
Für wen lohnt sich ein Vermittlernetzwerk nicht?
Drei Konstellationen sprechen dagegen: sehr hohes Volumen bei wenigen Instituten, weil dort Direktkonditionen meist günstiger sind; reine Tippgebertätigkeit ohne eigene Beratung; und ein Angestelltenverhältnis, bei dem Sie unter der Erlaubnis des Arbeitgebers vermitteln.
Wer haftet für meine Beratung, wenn ich in einem Netzwerk angebunden bin?
Sie selbst. Ein Vermittlernetzwerk ist kein Haftungsdach: Sie vermitteln unter Ihrer eigenen Erlaubnis nach § 34i GewO und tragen die aufsichtsrechtliche Verantwortung für Ihre Beratung. Dafür brauchen Sie eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht. Das Netzwerk stellt Marktzugang, Technik und Abrechnung bereit, nicht die Zulassung.
Muss ich im Netzwerk Weiterbildungsnachweise erbringen?
Die Weiterbildungspflicht für Immobiliardarlehensvermittler nach § 34i GewO gilt unabhängig davon, ob Sie in einem Netzwerk angebunden sind. Sie müssen die Nachweise selbst führen und auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vorlegen. Manche Netzwerke unterstützen mit Schulungsangeboten, die Nachweispflicht bleibt aber bei Ihnen.
Wie lange dauert die Anbindung an ein Vermittlernetzwerk?
Nach Unterzeichnung der Vermittlungsvereinbarung und Eingang der vollständigen Unterlagen erfolgt die Freischaltung bei iBaufi i.d.R. innerhalb von 48 Stunden. Daran schließt sich die Einführung in die Plattform an. Verzögerungen entstehen in der Praxis fast immer durch fehlende Unterlagen, nicht durch die Prüfung selbst.
Kann ich als nebenberuflicher Vermittler teilnehmen?
Ja, sofern Sie die Erlaubnis nach § 34i GewO besitzen und eine Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen. Gerade nebenberuflich Tätige profitieren von einem Modell ohne Mindestumsatz, weil Volumenvorgaben bei unregelmäßiger Fallzahl schwer zu halten sind. Die Erlaubnispflicht gilt unabhängig vom Umfang der Tätigkeit.
Wem gehören die Kunden, die ich über das Netzwerk vermittle?
Die Kundenbeziehung liegt bei Ihnen als beratendem Vermittler. Entscheidend ist jedoch, was Ihre Vermittlungsvereinbarung zu Bestandsbetreuung, Datenverarbeitung und einem möglichen nachvertraglichen Wettbewerbsverbot regelt. Diese drei Punkte gehören vor der Unterschrift geprüft, nicht erst bei einem späteren Wechsel.

Haftung, Dokumentation und Weiterbildung

Ein Vermittlernetzwerk nimmt Ihnen Marktzugang und Abwicklung ab, nicht aber Ihre aufsichtsrechtlichen Pflichten. Wer das verwechselt, trifft eine falsche Entscheidung zwischen Netzwerk und Haftungsdach.

Die Haftung bleibt bei Ihnen

Als Vermittler mit eigener Erlaubnis nach § 34i GewO tragen Sie die Verantwortung für Ihre Beratung. Stellt sich eine Empfehlung im Nachhinein als fehlerhaft heraus, richtet sich der Anspruch gegen Sie, nicht gegen das Netzwerk. Genau dafür ist die Vermögensschadenhaftpflicht Pflichtversicherung. Prüfen Sie beim Abschluss nicht nur die Deckungssumme, sondern auch, ob Ihre tatsächlichen Tätigkeitsfelder abgedeckt sind, etwa gewerbliche Finanzierungen oder Vermittlung von Ratenkrediten.

Dokumentation ist Ihre Beweislast

Beratungsprotokolle und die vorvertragliche Information nach den Vorgaben für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gehören zu Ihren Pflichten. Die Plattform unterstützt Sie dabei, die Vollständigkeit verantworten aber Sie. Im Streitfall entscheidet, was dokumentiert ist, nicht was besprochen wurde. Klären Sie deshalb vor der Anbindung, wie lange die Dokumentation im System vorgehalten wird und ob Sie jederzeit Exporte ziehen können.

Weiterbildung läuft unabhängig vom Netzwerk

Die Weiterbildungspflicht für Immobiliardarlehensvermittler besteht unabhängig davon, bei wem Sie angebunden sind. Die Nachweise führen Sie selbst und legen sie auf Verlangen der zuständigen Behörde vor. Schulungsangebote eines Netzwerks können Ihnen die Erfüllung erleichtern, die Verantwortung verlagern sie nicht. Ein Netzwerk, das Ihnen das Gegenteil erzählt, beschreibt faktisch ein Haftungsdach.

Faustregel für die Modellwahl: Wer die Verantwortung für die eigene Beratung tragen will und dafür Freiheit in der Produktauswahl erwartet, ist im Netzwerk richtig. Wer die Verantwortung abgeben möchte und dafür Weisungen akzeptiert, sucht ein Haftungsdach. Eine Mischform gibt es aufsichtsrechtlich nicht.

Erfahrungen angebundener Vermittler

Die iBaufi GmbH wird in 79 Google-Bewertungen mit durchschnittlich 4,9 von 5 Sternen bewertet. Diese drei Rückmeldungen betreffen die Anbindung und die Zusammenarbeit im Alltag.

Kein Mindestumsatz war für mich ausschlaggebend. Ich vermittle nebenberuflich und hätte jede Volumenvorgabe gerissen.

Angebundener Vermittler, Google-Bewertung

Die Breite im Bankennetzwerk merkt man bei Fällen, die vorher nirgends untergekommen sind.

Angebundener Vermittler, Google-Bewertung

Anbindung war in zwei Tagen durch, Einführung inklusive. Ich hatte mit Wochen gerechnet.

Angebundener Vermittler, Google-Bewertung

Begriffe kurz erklärt

Produktgeber
Die Bank oder Bausparkasse, die das Darlehen bereitstellt und die Provision zahlt.
Fallprovision
Die Vergütung, die der Produktgeber für einen vermittelten Finanzierungsvorgang zahlt. Ihre Höhe legt die Bank fest.
Stornoreserve
Ein einbehaltener Anteil der Provision, der Rückforderungen bei vorzeitiger Vertragsauflösung abdeckt.
Beleihungsauslauf
Das Verhältnis von Darlehenssumme zum Beleihungswert der Immobilie. Er beeinflusst den Zinssatz erheblich.
Clearing
Eine interne Prüfstufe zwischen Vermittler und Bank, die den Prozess verlängern kann. Bei iBaufi erfolgt die Abwicklung direkt.

Anbindung an das iBaufi-Netzwerk

In einem kurzen Gespräch klären wir, welche Provisionsstaffel zu Ihrem Vermittlungsvolumen passt und wie die Anbindung in Ihrem Fall abläuft. Unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr erreichbar

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information über die Vermittlung von Baufinanzierungen und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Konditionen, Provisionsstaffeln und Bearbeitungszeiten hängen vom Einzelfall, vom vermittelten Volumen und von der jeweiligen Vertragsgestaltung ab. Die genannte Provisionshöhe von bis zu 100 % bezieht sich auf die vom Produktgeber gezahlte Fallprovision und wird i.d.R. ab der obersten Staffelstufe erreicht. Angaben zu gesetzlichen Anforderungen geben den Stand bei Veröffentlichung wieder und ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.