Für Kreditvermittler

Baufinanzierung vermitteln als Kreditvermittler

Sie vermitteln bereits Ratenkredite und Umschuldungen. Der Sprung in die Baufinanzierung ist kein neues Geschäftsmodell, sondern derselbe Beratungsansatz bei zwei Nullen mehr Volumen. Was fehlt, ist die zweite Erlaubnis.

Partner werden Erlaubnis klären
● ohne Mindestumsatz● bis 95 % Provision● 880+ Banken
§ 34cIhre heutige Erlaubnis
§ 34izusätzlich erforderlich
§ 34kUmstellung ab 20.11.2026
880+Banken im Wohnbau
✓ Bestand bleibt Ihrer ✓ Beide Produktwelten, ein Zugang ✓ Kein Mindestumsatz ✓ Freischaltung i.d.R. in 48 Std.
Ausgangslage

Was Sie bereits mitbringen

Von allen Berufsgruppen, die in die Baufinanzierung einsteigen, haben Kreditvermittler den kürzesten Weg. Die Beratungslogik ist dieselbe, nur die Größenordnung und die Sicherheitenfrage ändern sich.

Haushaltsrechnung sitzt

Einnahmen, Ausgaben, bestehende Verpflichtungen und Belastungsreserve rechnen Sie täglich. In der Baufinanzierung ist genau das der erste Schritt, nur mit größeren Zahlen.

Bonität einschätzen

Sie wissen, welche Konstellation eine Bank ablehnt, bevor der Antrag raus ist. Diese Vorprüfung ist bei der Direkteinreichung der wichtigste Arbeitsschritt.

Dokumentationsroutine

Vorvertragliche Informationen, Kreditwürdigkeitsprüfung und geldwäscherechtliche Identifizierung kennen Sie bereits. In der Baufinanzierung kommt das ESIS dazu.

Ein Bestand mit Immobilienbezug

Unter Ihren Umschuldungs- und Modernisierungskunden sitzen Eigentümer mit laufender Finanzierung. Deren Zinsbindungsablauf ist ein planbarer Anlass, den Sie heute nicht nutzen können.

Rechtliches

Ihre Erlaubnis reicht nicht, und das ändert sich 2026 zusätzlich

Wer heute Ratenkredite vermittelt, arbeitet mit § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen gilt § 34i GewO, eine völlig eigenständige Erlaubnis. Und zum 20. November 2026 wird auch Ihre bisherige Grundlage ausgetauscht.

RatenkreditBaufinanzierung
Erlaubnis heute§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO§ 34i GewO
Ab 20.11.2026§ 34k GewOunverändert § 34i GewO
SicherheitBonität des Kundenzusätzlich das Grundpfandrecht
VorgangsdauerTage bis wenige WochenWochen bis Monate
Volumenvier- bis fünfstelligsechsstellig
Pflichtversicherunggesondert zu prüfen460.000 € je Fall, 750.000 € pro Jahr
Zwei Baustellen gleichzeitig

Wenn Sie ohnehin die Umstellung auf § 34k GewO vorbereiten müssen, ist das der günstigste Moment, die Erlaubnis nach § 34i GewO gleich mitzudenken. Beide Verfahren laufen über dieselbe Behörde, und die Nachweise zu Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnissen brauchen Sie ohnehin. Details unter Privatkredite vermitteln.

Umstellung

Was in der Praxis anders läuft

Der größte Unterschied ist nicht die Rechtslage, sondern der Vorgang selbst. Wer aus dem Ratenkreditgeschäft kommt, sollte auf diese vier Punkte vorbereitet sein.

Das Objekt kommt dazuGrundbuchauszug, Teilungserklärung, Wohnflächenberechnung, Kaufvertragsentwurf. Objektunterlagen sind der häufigste Grund für Nachforderungen.
Der Zyklus wird langZwischen Erstgespräch und Provisionsgutschrift liegen Monate statt Tage. Das verändert Ihre Liquiditätsplanung spürbar.
Der Beleihungsauslauf entscheidetWenige Prozentpunkte im Verhältnis von Darlehen zu Objektwert öffnen oder schließen eine ganze Zinsstufe.
Das ESIS ist PflichtDas Europäische Standardisierte Merkblatt ist vorvertraglich auszuhändigen und der Zeitpunkt zu dokumentieren, siehe Beratungssoftware.
Experten-Tipp: Ratenkredit weiterlaufen lassen

Geben Sie das Kleinvolumengeschäft nicht auf, sobald die ersten Baufinanzierungen laufen. Der kurze Zyklus überbrückt genau die Monate, in denen noch keine Baufi-Provision geflossen ist. Wer beide Produktwelten führt, glättet die Liquidität deutlich, siehe Ratenkredite über die Plattform.

Wirtschaftlichkeit

Warum sich der Aufwand rechnet

Die Vergütung in der Baufinanzierung ist volumenabhängig. Ein einziger Fall im sechsstelligen Bereich entspricht rechnerisch einer zweistelligen Zahl an Ratenkreditvorgängen, bei nicht proportional höherem Aufwand.

  • Größerer Deckungsbeitrag je Vorgang. Die Bearbeitungszeit steigt nicht im gleichen Verhältnis wie das Volumen.
  • Planbarer Wiederkontakt. Jede Finanzierung erzeugt einen Termin zum Zinsbindungsablauf, der im Vertrag steht.
  • Weniger Abhängigkeit vom Kanalpreis. Bei höherem Rohertrag je Fall wird auch ein teurerer Anfragenkanal wieder tragfähig, siehe Leads Baufinanzierung.
  • Zugang zu Empfehlungsgebern. Immobilienmakler und Bauträger sind für reine Ratenkreditvermittler kein Thema, für Baufinanzierer der wichtigste Kanal.
  • Bis zu 95 % Auszahlung ab dem ersten Vorgang, ohne Volumenstaffel, siehe Provision und Abrechnung.
Ablauf

So nehmen Sie Baufinanzierung dazu

  1. Sachkunde

    Prüfung nach § 34i GewO oder Anerkennung prüfen lassen.

  2. Police ergänzen

    Berufshaftpflicht um die Immobiliardarlehensvermittlung erweitern.

  3. Erlaubnis

    Antrag bei der zuständigen Behörde, Registereintrag folgt.

  4. Anbinden

    Freischaltung bei iBaufi i.d.R. innerhalb von 48 Stunden.

Über iBaufi

Beide Produktwelten, ein Zugang

iBaufi ist eine B2B-Plattform für Baufinanzierungsvermittler mit Sitz in Ismaning bei München. Ratenkredit und Baufinanzierung laufen über dieselbe Anbindung, ohne zweite Systemlandschaft und ohne zweiten Abrechnungslauf.

Fragen? anfrage@ibaufi.com

Banken Wohnbau: 880+
Institute gewerblich: 170+
Provision: bis zu 95 %
Mindestumsatz: keiner
Freischaltung: i.d.R. 48 Std.
FAQ

Häufige Fragen von Kreditvermittlern

Reicht meine Erlaubnis nach § 34c GewO für Baufinanzierung?

Nein. Für Immobiliar-Verbraucherdarlehen brauchen Sie die eigenständige Erlaubnis nach § 34i GewO mit eigenem Sachkundenachweis, eigener Berufshaftpflicht und eigenem Registereintrag. Die Erlaubnisse bestehen nebeneinander, keine ersetzt die andere.

Was passiert mit meiner 34c-Erlaubnis am 20. November 2026?

Für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen, die keine Immobiliardarlehen sind, entsteht mit § 34k GewO ein eigenständiger Erlaubnistatbestand. Ob und wie bestehende Erlaubnisse übergeleitet werden, sollte rechtzeitig mit der zuständigen Behörde geklärt werden.

Kann ich die Sachkundeprüfung mit meiner Erfahrung umgehen?

Eine anerkannte gleichwertige Berufsqualifikation kann die Prüfung ersetzen, das entscheidet die zuständige Kammer im Einzelfall. Reine Berufserfahrung in der Ratenkreditvermittlung reicht dafür in der Regel nicht aus. Klären Sie das vor der Anmeldung.

Deckt meine bestehende Police die Baufinanzierung ab?

In aller Regel nicht. Jede Erlaubnis ist eigenständig zu versichern, mit eigenen Mindestsummen. Für § 34i GewO gelten 460.000 € je Versicherungsfall und 750.000 € pro Jahr, siehe Vermögensschadenhaftpflicht.

Wie viele Baufinanzierungsfälle brauche ich, damit sich das lohnt?

Weil die Vergütung volumenabhängig ist, verändert bereits eine niedrige Fallzahl die Ertragsstruktur. Voraussetzung ist eine Anbindung ohne Mindestumsatz und ohne laufende Fixkosten, sonst zehren diese den Vorteil bei wenigen Fällen auf.

Soll ich das Ratenkreditgeschäft aufgeben?

Eher nicht. Der kurze Vorgangszyklus überbrückt die Monate, in denen noch keine Baufinanzierungsprovision geflossen ist. Beide Produktwelten zusammen glätten die Liquidität deutlich besser als eine allein.

Was ist der größte Unterschied im Tagesgeschäft?

Das Objekt. Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Wohnflächenberechnung und Kaufvertragsentwurf kommen neu dazu, und unvollständige Objektunterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

Brauche ich neue Software?

In der Regel nicht, wenn die Plattform Konditionsabfrage, Antragsstrecke, ESIS und Dokumentation abdeckt. Prüfen Sie vor dem Kauf einer Zusatzlösung, was über die Anbindung bereits enthalten ist.

Kann ich beide Bereiche über einen Anbieter abwickeln?

Ja. Über iBaufi laufen Baufinanzierung und Ratenkredit über dieselbe Anbindung, mit einem Abrechnungslauf statt zwei getrennten Systemen.

Was passiert mit meinem Bestand bei einem Wechsel?

Das regelt allein der Anbindungsvertrag. Klären Sie vor der Unterschrift, wem die Kundenbeziehung zugeordnet ist und wer die Prolongationen betreut, siehe Baufinanzierungspool.

Fachwissen

Begriffe kurz erklärt

§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewOHeutige Erlaubnis für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen, die keine Immobiliardarlehen sind.
§ 34k GewOAb 20.11.2026 eigenständiger Erlaubnistatbestand für genau diese Tätigkeit.
§ 34i GewOErlaubnis für die Vermittlung von und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
GrundpfandrechtDingliche Sicherheit an der Immobilie, meist eine Grundschuld. Kernunterschied zum Ratenkredit.
BeleihungsauslaufVerhältnis von Darlehen zu Beleihungswert, zentrales Stellrad für die Zinskondition.
ESIS-MerkblattVorgeschriebene Verbraucherinformation zum Darlehensangebot bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen.

Gleiche Beratung, größeres Volumen

Über 880 Banken im Wohnbau und 170+ Institute im gewerblichen Bereich, bis zu 95 % Provision, kein Mindestumsatz, Freischaltung in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Jetzt Partner werden

Oder per E-Mail an anfrage@ibaufi.com. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Hinweis: Zur konkreten Ausgestaltung von § 34k GewO, zu Übergangsfristen und zur Anerkennung von Qualifikationen ist die zuständige Erlaubnisbehörde maßgeblich. Genannte Provisionssätze und Bearbeitungszeiten sind Richtwerte, volumen- und qualifikationsabhängig und stellen keine Zusicherung im Einzelfall dar. Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.