Abrechnung verstehen

Provision und Abrechnung

Der Prozentsatz steht im Prospekt, das Geld kommt aus der Abrechnung. Wann abgerechnet wird, wann ausgezahlt und unter welchen Umständen zurückgefordert werden kann, entscheidet in der Aufbauphase mehr als jeder Spitzensatz.

Partner werden Weg des Geldes
● bis 95 % Auszahlung● keine Aufnahmegebühr● ohne Mindestumsatz
bis 95 %der Fallprovision
ab Fall 1keine Volumenstaffel
0 €Aufnahmegebühr
§ 4 Nr. 8aUStG: umsatzsteuerfrei
✓ Nachvollziehbare Abrechnung ✓ Auszahlung nach Darlehensauszahlung ✓ Klare Stornoregelung ✓ Kein Mindestumsatz
Ablauf

Der Weg des Geldes

Zwischen Ihrem Beratungsgespräch und der Gutschrift auf Ihrem Konto liegen fünf Stationen. Wer sie kennt, plant Liquidität realistisch statt optimistisch.

  1. Vorgang eingereichtAntrag geht an die Bank. Zu diesem Zeitpunkt entsteht noch kein Provisionsanspruch.kein Anspruch
  2. Darlehensvertrag geschlossenDer Kunde unterschreibt. Der Anspruch ist angelegt, aber in der Regel noch nicht fällig.Anspruch angelegt
  3. Darlehen ausgezahltDie Bank zahlt aus, meist nach Grundschuldbestellung. Erst jetzt entsteht in aller Regel der Vergütungsanspruch.Anspruch entsteht
  4. Abrechnung durch den PoolDer Vorgang läuft in den nächsten Abrechnungslauf. Der Turnus steht im Vertrag.je nach Turnus
  5. Auszahlung an SieGutschrift des vereinbarten Anteils, bei iBaufi bis zu 95 % der Fallprovision.bis zu 95 %
Der Planungsfehler Nummer eins

Umsatz im Monat des Abschlusses zu buchen. Zwischen Beratungsgespräch und Provisionsgutschrift liegen regelmäßig mehrere Monate, weil erst beurkundet, dann ausgezahlt und danach abgerechnet wird. Setzen Sie Umsatz nach Auszahlungszeitpunkt an, nicht nach Abschlussdatum. Details im Businessplan.

Vertragspunkte

Vier Regelungen, die Sie kennen sollten

Abrechnungsturnus

Wie oft wird abgerechnet und mit welchem Stichtag? Bei vielen kleinen Vorgängen entscheidet der Turnus stärker über Ihre Liquidität als der Prozentsatz.

Fälligkeit

Entsteht der Anspruch mit Vertragsschluss oder erst mit Auszahlung des Darlehens? In der Praxis ist Letzteres die Regel und für die Planung der relevante Zeitpunkt.

Storno und Rückforderung

Unter welchen Umständen kann eine gutgeschriebene Provision zurückgefordert werden, und über welchen Zeitraum? Typische Auslöser sind Widerruf, Rückabwicklung und sehr frühe Ablösung.

Abrechnungsbeleg

Ist je Vorgang nachvollziehbar, welche Fallprovision zugrunde lag und welcher Anteil weitergegeben wurde? Ohne diese Transparenz können Sie Ihre eigene Kalkulation nicht prüfen.

Steuern

Umsatzsteuer, Buchhaltung und Reserve

Umsätze aus der Vermittlung von Krediten sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet keine Umsatzsteuer auf Provisionserlöse, im Gegenzug aber auch keinen Vorsteuerabzug aus damit zusammenhängenden Eingangsleistungen.

PunktWas gilt
UmsatzsteuerVermittlungsumsätze steuerfrei nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG
Vorsteuerkein Abzug aus zugehörigen Eingangsleistungen
Gemischte TätigkeitUmsätze trennen, wenn daneben steuerpflichtige Leistungen erbracht werden
Gewerbesteuergreift erst oberhalb des Freibetrags für natürliche Personen und Personengesellschaften
Stornoreservenicht gesetzlich vorgeschrieben, betriebswirtschaftlich aber sinnvoll

Dieser Beitrag ist keine Steuerberatung. Die Einordnung im Einzelfall gehört in die Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung, siehe auch Gewerbeanmeldung.

Experten-Tipp: Eigene Stornoreserve bilden

Auch wenn der Vertrag keine Reserve einbehält, lohnt sich eine selbst gebildete Rücklage im niedrigen einstelligen Prozentbereich der Gutschriften. Sie fängt Rückforderungen ab, ohne dass ein einzelner Fall Ihre Monatsplanung kippt.

Profi-Wissen

Was Sie vor der Unterschrift klären sollten

  • Gilt der Satz ab dem ersten Vorgang? Oder erst ab einer Volumenschwelle, die im ersten Jahr nicht erreichbar ist?
  • Welche Kosten werden gegengerechnet? Aufnahmegebühr, Grundgebühr, Softwarekosten, Kosten je Vorgang.
  • Wann wird abgerechnet und ausgezahlt? Turnus, Stichtag und die Frage, ob nach Vertragsschluss oder nach Darlehensauszahlung.
  • Wie lange läuft die Stornohaftung? Und welche Ereignisse lösen eine Rückforderung aus?
  • Ist der Beleg nachvollziehbar? Je Vorgang mit Fallprovision und weitergegebenem Anteil.
  • Wem gehört der Bestand? Der Punkt schlägt langfristig jeden Prozentpunkt, siehe Baufinanzierungspool.
  • Wie werden Nebenprodukte abgerechnet? Bausparen, Ratenkredit und Förderdarlehen laufen häufig über eigene Wege, siehe Privatkredite vermitteln.
Über iBaufi

Transparent abgerechnet, ohne Staffel

iBaufi ist eine B2B-Plattform für Baufinanzierungsvermittler mit Sitz in Ismaning bei München. Bis zu 95 % der Fallprovision, ab dem ersten Vorgang, ohne Aufnahmegebühr und ohne Mindestumsatzvorgabe.

Fragen? anfrage@ibaufi.com

Auszahlung: bis zu 95 %
Staffel: keine
Aufnahmegebühr: keine
Mindestumsatz: keiner
Freischaltung: i.d.R. 48 Std.
FAQ

Häufige Fragen zu Provision und Abrechnung

Wann entsteht mein Provisionsanspruch?

In aller Regel mit der Auszahlung des Darlehens durch die Bank, nicht bereits mit Vertragsschluss. Der genaue Zeitpunkt steht im Anbindungsvertrag und ist der maßgebliche Wert für Ihre Liquiditätsplanung.

Wie oft wird abgerechnet?

Der Turnus ist vertraglich geregelt und unterscheidet sich zwischen Anbietern. Wichtig ist neben der Häufigkeit der Stichtag, weil er entscheidet, ob ein Vorgang noch in den laufenden oder erst in den nächsten Lauf fällt.

Was passiert bei einem Storno?

Wird ein Vorgang nicht ausgezahlt oder rückabgewickelt, entsteht in der Regel kein oder ein rückzuführender Anspruch. Typische Auslöser sind der Widerruf durch den Verbraucher, eine Rückabwicklung oder eine sehr frühe Ablösung.

Wie lange läuft die Stornohaftung?

Das regelt der Vertrag, eine gesetzliche Einheitsfrist gibt es nicht. Klären Sie sowohl die Dauer als auch die konkreten Auslöser, bevor Sie unterschreiben.

Muss ich Umsatzsteuer auf meine Provision ausweisen?

Umsätze aus der Kreditvermittlung sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerfrei. Damit entfällt zugleich der Vorsteuerabzug aus zugehörigen Eingangsleistungen. Wer daneben steuerpflichtige Leistungen erbringt, muss die Bereiche trennen.

Wird eine Stornoreserve einbehalten?

Das unterscheidet sich je Anbieter. Wird keine einbehalten, empfiehlt sich eine selbst gebildete Rücklage, damit einzelne Rückforderungen die Monatsplanung nicht kippen.

Warum ist die Provision bei zwei gleich großen Darlehen unterschiedlich?

Weil jeder Produktgeber seine Vergütung selbst festlegt und dabei Produktart, Zinsbindung und teilweise die Region berücksichtigt. Förderdarlehen liegen häufig deutlich niedriger als klassische Bankdarlehen, siehe Europace Konditionen.

Kann ich meine Abrechnung prüfen?

Nur, wenn der Beleg je Vorgang die zugrunde liegende Fallprovision und den weitergegebenen Anteil ausweist. Fragen Sie vor der Anbindung nach einem Musterbeleg, das ist aussagekräftiger als jede Prozentangabe.

Gibt es bei iBaufi eine Volumenstaffel?

Nein. Die Auszahlung von bis zu 95 % der Fallprovision gilt ohne Mindestumsatzvorgabe, siehe Maklerpool ohne Mindestumsatz.

Wie rechne ich meinen Jahresertrag realistisch?

Volumen mal Fallprovision mal Auszahlungsquote, davon eine Abbruchquote abziehen und die Verzögerung bis zur Auszahlung im Liquiditätsplan abbilden. Eine durchgerechnete Modellrechnung steht im Businessplan.

Fachwissen

Begriffe kurz erklärt

FallprovisionVergütung des Produktgebers je vermitteltem Darlehen, in der Regel volumenabhängig.
AuszahlungsquoteAnteil der Fallprovision, den der Pool an den Vermittler weitergibt.
AbrechnungsturnusRhythmus und Stichtag, nach dem Provisionen ermittelt und ausgezahlt werden.
StornohaftungZeitraum, in dem eine bereits gutgeschriebene Provision zurückgefordert werden kann.
StornoreserveEinbehalt oder eigene Rücklage, die Rückforderungen abfedert.
AbbruchquoteAnteil eingereichter Vorgänge, die nicht zur Auszahlung kommen. Gehört in jede Planung.

Bis zu 95 %, ab dem ersten Vorgang

Über 880 Banken im Wohnbau und 170+ Institute im gewerblichen Bereich. Keine Aufnahmegebühr, keine Volumenstaffel, Freischaltung in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

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Oder per E-Mail an anfrage@ibaufi.com. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Hinweis: Genannte Provisionssätze, Abrechnungsmodalitäten und Bearbeitungszeiten sind Richtwerte, volumen- und qualifikationsabhängig und stellen keine Zusicherung im Einzelfall dar. Maßgeblich sind der jeweilige Anbindungsvertrag und die Bedingungen des Produktgebers. Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.