Baufinanzierung vermitteln als Versicherungsmakler
Sie kennen die finanzielle Situation Ihrer Kunden bereits, sprechen ohnehin über Absicherung und erfahren als Erster vom Immobilienkauf. Was fehlt, ist die Erlaubnis und der Bankzugang.
Partner werden Erlaubnis klärenWarum Baufinanzierung zu Ihrem Bestand passt
Kaum eine Berufsgruppe sitzt so nah an der Finanzierungsentscheidung wie der Versicherungsmakler. Sie sprechen ohnehin über Einkommen, Absicherung und Lebensplanung, und der Immobilienkauf ist der Moment, in dem all das zusammenkommt.
Sie kennen die Zahlen bereits
Einkommen, bestehende Verpflichtungen und Familiensituation stehen in Ihren Unterlagen. Damit ist die Machbarkeitseinschätzung in Minuten möglich, wofür andere ein ganzes Erstgespräch brauchen.
Absicherung gehört ohnehin dazu
Risikoleben, Berufsunfähigkeit und Wohngebäude sind bei jeder Finanzierung Thema. Wer beide Seiten abdeckt, führt ein Gespräch statt zwei und gibt den Kunden nicht aus der Hand.
Bestand mit planbarem Wiederkontakt
Jede vermittelte Finanzierung erzeugt einen Termin zum Zinsbindungsablauf. Das ist ein Anlass, der im Vertrag steht, nicht einer, den Sie erfinden müssen.
Deutlich größere Einzelvorgänge
Ein Immobiliardarlehen liegt im sechsstelligen Bereich. Weil die Vergütung volumenabhängig ist, verändert schon eine kleine Zahl an Fällen pro Jahr Ihre Ertragsstruktur spürbar.
§ 34d und § 34i sind zwei getrennte Erlaubnisse
Das ist der Punkt, an dem die meisten Makler falsch liegen. Ihre Erlaubnis als Versicherungsvermittler deckt die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen nicht ab, auch nicht am Rande.
| § 34d GewO | § 34i GewO | |
|---|---|---|
| Tätigkeit | Versicherungsvermittlung und -beratung | Vermittlung von und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen |
| Sachkunde | eigene Prüfung | eigene Prüfung vor der IHK |
| Pflichtversicherung | eigene Police mit eigenen Mindestsummen | 460.000 € je Fall, 750.000 € pro Jahr |
| Registereintrag | Vermittlerregister nach § 11a GewO | eigener Eintrag, eigene Registrierungsnummer |
| Weiterbildung | eigene Pflichtstunden | 20 Stunden je Kalenderjahr |
Ihre bestehende Vermögensschadenhaftpflicht als Versicherungsmakler deckt die Darlehensvermittlung in aller Regel nicht ab. Prüfen Sie im Versicherungsschein, welche Tätigkeiten namentlich eingeschlossen sind, und ergänzen Sie die fehlende Sparte vor dem ersten Vorgang, siehe Vermögensschadenhaftpflicht.
Die Sachkundeprüfung ist der Engpass im Zeitplan, nicht das Erlaubnisverfahren. Wer aus dem Bank- oder Finanzbereich kommt, sollte vor der Anmeldung mit der zuständigen Kammer klären, ob eine Anerkennung als gleichwertige Qualifikation möglich ist. Den kompletten Weg beschreibt die Seite Kreditvermittler werden.
Sechs Momente in Ihrem Bestand
Sie brauchen keine neue Zielgruppe, sondern einen Blick auf die Anlässe, die ohnehin bei Ihnen auflaufen.
Sprechen Sie die Finanzierung an, bevor der Kunde bei seiner Hausbank war, nicht danach. Wer erst gefragt wird, wenn schon ein Angebot vorliegt, konkurriert gegen eine bestehende Beziehung. Der beste Zeitpunkt ist die erste Erwähnung einer Kaufabsicht, siehe auch Leads Baufinanzierung.
Selbst vermitteln oder weitergeben?
Nicht jeder Makler will eine zweite Erlaubnis erwerben. Beide Wege sind zulässig, unterscheiden sich aber deutlich in Ertrag und Kontrolle.
Selbst vermitteln
Mit eigener Erlaubnis nach § 34i GewO und Poolanbindung. Voller Provisionsanteil, voller Zugriff auf den Vorgang, Kundenbeziehung bleibt vollständig bei Ihnen. Aufwand: Sachkunde, Erlaubnis, zusätzliche Police.
Weitergeben
Ohne eigene Erlaubnis an einen zugelassenen Vermittler. Deutlich weniger Aufwand, dafür geringerer Ertrag und die Frage, wer den Kunden nach dem Vorgang betreut. Die vertragliche Ausgestaltung sollte sauber geregelt sein.
Die Grenze zwischen bloßer Namensnennung und erlaubnispflichtiger Vermittlungstätigkeit ist fließend und im Einzelfall zu bewerten. Wer selbst berät, Unterlagen aufnimmt oder Angebote vergleicht, bewegt sich in der Regel nicht mehr im Bereich der reinen Weitergabe. Klären Sie das vorab rechtlich ab.
So starten Sie
Erlaubnis
Sachkunde nach § 34i GewO klären, Anerkennung prüfen lassen.
Police
Fehlende Sparte in der Berufshaftpflicht ergänzen.
Anbinden
Freischaltung bei iBaufi i.d.R. innerhalb von 48 Stunden.
Bestand prüfen
Kunden mit Immobilie und ablaufender Zinsbindung identifizieren.
Ihr Bestand bleibt Ihrer
iBaufi ist eine B2B-Plattform für Baufinanzierungsvermittler mit Sitz in Ismaning bei München. Sie behalten Ihre Marke, Ihre Kundenbeziehung und Ihre Maklertätigkeit. Wir liefern Bankzugang, Plattform und Abrechnung.
Fragen? anfrage@ibaufi.com
Häufige Fragen von Versicherungsmaklern
Reicht meine Erlaubnis nach § 34d GewO für Baufinanzierung?
Nein. Die Erlaubnis als Versicherungsvermittler deckt die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen nicht ab. Dafür brauchen Sie eine eigene Erlaubnis nach § 34i GewO mit eigenem Sachkundenachweis, eigener Berufshaftpflicht und eigenem Registereintrag.
Muss ich die Sachkundeprüfung wirklich ablegen?
Der Sachkundenachweis ist Erlaubnisvoraussetzung. Eine anerkannte gleichwertige Berufsqualifikation kann die Prüfung ersetzen, das entscheidet die zuständige Kammer im Einzelfall. Klären Sie das, bevor Sie sich zu einem Lehrgang anmelden.
Deckt meine bestehende Police die Darlehensvermittlung ab?
In aller Regel nicht. Jede Erlaubnis ist eigenständig zu versichern. Prüfen Sie, welche Tätigkeiten namentlich im Versicherungsschein stehen, und ergänzen Sie die fehlende Sparte vor dem ersten Vorgang.
Lohnt sich das bei wenigen Fällen im Jahr?
Weil die Vergütung volumenabhängig ist und Immobiliardarlehen im sechsstelligen Bereich liegen, verändert bereits eine niedrige einstellige Fallzahl pro Jahr die Ertragsstruktur spürbar. Voraussetzung ist eine Anbindung ohne Mindestumsatz und ohne laufende Fixkosten.
Kann ich das neben meinem Maklergeschäft betreiben?
Ja. Die Erlaubnispflicht knüpft an die Gewerbsmäßigkeit an, nicht an einen Mindestumfang. Wichtig ist, dass keine Volumenvorgabe besteht, sonst entstehen Zielzahlen, die neben dem Kerngeschäft nicht zu halten sind.
Darf ich Finanzierungskunden einfach weitergeben?
Die Grenze zwischen Weitergabe und erlaubnispflichtiger Vermittlung ist fließend. Wer berät, Unterlagen aufnimmt oder Angebote vergleicht, bewegt sich in der Regel nicht mehr im Bereich der reinen Namensnennung. Lassen Sie die konkrete Ausgestaltung rechtlich prüfen.
Was passiert mit meinem Finanzierungsbestand, wenn ich kündige?
Das regelt allein der Anbindungsvertrag. Klären Sie vor der Unterschrift, wem die Kundenbeziehung zugeordnet ist und wer die Prolongationen betreut, siehe Baufinanzierungspool.
Wie schnell bin ich einsatzbereit?
Nach Erlaubnis, Registereintrag und vorliegender Police erfolgt die Freischaltung bei iBaufi in der Regel innerhalb von 48 Stunden. Der lange Teil des Wegs ist die Sachkunde, nicht die Anbindung.
Brauche ich zusätzliche Software?
In der Regel nicht. Die Plattform deckt Konditionsabfrage, Antragsstrecke und Dokumentation ab. Ob sich eine separate Lösung lohnt, hängt an Ihrer Fallzahl, siehe Beratungssoftware.
Muss ich meine Vergütung offenlegen?
Gegenüber dem Kunden bestehen Informationspflichten zu Status und Vergütungsform. Bei der Immobiliardarlehensvermittlung wird der Vermittler in aller Regel vom finanzierenden Institut vergütet, und das ist entsprechend darzustellen.
Begriffe kurz erklärt
Ein Bestand, zwei Ertragsquellen
Über 880 Banken im Wohnbau und 170+ Institute im gewerblichen Bereich, bis zu 95 % Provision, kein Mindestumsatz, Freischaltung in der Regel innerhalb von 48 Stunden.
Jetzt Partner werdenOder per E-Mail an anfrage@ibaufi.com. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.