Baufinanzierungspool wechseln

Kurz erklärt: Beim Wechsel des Baufinanzierungspools kündigt ein selbstständiger Vermittler seine bestehende Poolanbindung und schließt eine neue Vermittlungsvereinbarung mit einem anderen Anbieter. Laufende Vorgänge werden in der Regel über den alten Pool abgewickelt, der Wechsel betrifft das Neugeschäft. Ohne Exklusivitätsklausel ist ein Parallelbetrieb während der Übergangszeit möglich.

Der häufigste Fehler beim Poolwechsel ist die Reihenfolge: zuerst kündigen, dann einen neuen Anbieter suchen. Wer so vorgeht, steht im schlechtesten Fall wochenlang ohne Einreichmöglichkeit da.

Parallelbetrieb möglich Keine Exklusivitätsbindung Freischaltung i.d.R. in 48 Stunden

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bis zur Freischaltung, i.d.R.

Was ein Poolwechsel rechtlich und praktisch bedeutet

Ein Poolwechsel ist kein Arbeitgeberwechsel. Sie bleiben selbstständiger Vermittler mit eigener Erlaubnis nach § 34i GewO, eigener Gewerbeanmeldung und eigener Vermögensschadenhaftpflicht. Was sich ändert, ist ausschließlich, über wen Sie Ihre Finanzierungen einreichen und wer Ihre Provision abrechnet.

Juristisch beenden Sie eine Vermittlungsvereinbarung und schließen eine neue. Der Pool ist dabei nicht Ihr Arbeitgeber, sondern ein Vertriebspartner, der Ihnen Marktzugang, Technik und Abwicklung zur Verfügung stellt. Genau deshalb ist ein Wechsel auch weniger aufwendig, als viele Vermittler annehmen: Es gibt keine Kündigungsschutzfrage, keinen Aufhebungsvertrag und in den meisten Fällen keine Abfindungsdiskussion.

Praktisch betrifft der Wechsel vier Bereiche. Erstens den technischen Zugang, also Ihre Plattform-Kennungen und die Anbindung an Europace oder ein vergleichbares System. Zweitens die Abrechnung, also wer Ihre Provision auszahlt und wie Stornoreserven gehandhabt werden. Drittens die Bestandsbetreuung, also was mit Kunden passiert, die Sie bereits vermittelt haben. Viertens den Haftungs- und Dokumentationsrahmen, also wo Ihre Beratungsprotokolle liegen und wie lange sie vorgehalten werden.

Diese vier Bereiche lassen sich sauber voneinander trennen. Das ist der Grund, warum ein Wechsel gelingen kann, ohne dass Sie auch nur einen Tag handlungsunfähig sind. Vorausgesetzt, Sie gehen in der richtigen Reihenfolge vor.

7
Schritte bis zum vollzogenen Wechsel
1 bis 3
Monate marktübliche Kündigungsfrist
0
Tage ohne Einreichmöglichkeit bei Parallelbetrieb
4
Bereiche, die ein Wechsel berührt

Sechs Anzeichen, dass Ihr Pool Sie ausbremst

Ein Wechsel lohnt sich selten wegen eines einzelnen Punktes. Häufen sich allerdings mehrere dieser Signale, kostet die bestehende Anbindung Sie Geld oder Zeit.

Sinkende Provisionsbeteiligung

Die Staffel wurde einseitig angepasst, oder Boni wurden an Bedingungen geknüpft, die Sie nicht mehr erreichen. Rechnen Sie nach, was Sie im letzten Jahr tatsächlich erhalten haben, nicht was die Staffel verspricht.

Clearing verzögert Fälle

Zwischen Ihnen und der Bank sitzt eine Prüfstufe, die Tage kostet. Bei Objekten mit mehreren Interessenten entscheidet oft, wer die Finanzierungsbestätigung zuerst vorlegt.

Mindestumsatz wird zur Hürde

Sie steuern Geschäft nur noch, um eine Volumenstufe zu halten, statt die beste Bank für den Fall zu wählen. Das ist ein Zielkonflikt zulasten der Beratungsqualität.

Wechselnde Ansprechpartner

Bei jedem komplexeren Fall erklären Sie die Ausgangslage neu, weil niemand den Vorgang kennt. Bei Sondersituationen wie Erbbaurecht oder Sanierungsstau kostet das die meiste Zeit.

Zu schmale Bankenauswahl

Fälle außerhalb des Standards finden kein Institut, obwohl regionale Banken und Spezialfinanzierer sie annehmen würden. Jeder abgelehnte Fall ist verlorene Arbeitszeit plus ein unzufriedener Kunde.

Intransparente Abrechnung

Abzüge lassen sich nicht nachvollziehen, Stornoreserven werden spät oder unklar freigegeben. Wer seine eigene Abrechnung nicht nachrechnen kann, kann sein Geschäft nicht planen.

iBaufi im Vergleich zum marktüblichen Standard

Viele Poolmodelle am Markt ähneln sich im Aufbau: gestaffelte Provision, Volumenvorgaben, eine Clearingstelle zwischen Vermittler und Bank. Die folgende Übersicht stellt diesen verbreiteten Standard dem Modell der iBaufi GmbH gegenüber, damit Sie die Unterschiede vor einem Wechsel einordnen können.

KriteriumMarktüblicher StandardiBaufi
ProvisionsbeteiligungGestaffelt, Spitzensätze häufig erst ab hohen Volumenstufenbis zu 100 % je nach Staffel
MindestumsatzVolumenvorgabe verbreitet, oft Bedingung für die ProvisionsstufeKeiner
AufnahmegebührTeilweise einmalige Gebühr bei Anbindung0 €
Laufende GrundgebührTeilweise monatliche Fixkosten unabhängig vom Umsatz0 €
ExklusivitätsbindungJe nach Vertrag gefordert, schließt Parallelbetrieb ausNicht gefordert
BankennetzwerkUmfang je nach Anbieter sehr unterschiedlichüber 880 Institute
Gewerbliche FinanzierungOft nur eingeschränkt oder über Zusatzvereinbarung170 Partner im Netzwerk
PlattformEuropace oder hauseigenes SystemEuropace-Zugang
EinreichungHäufig über eine vorgelagerte ClearingstelleDirekte Einreichung
BetreuungOft Ticketsystem oder wechselnde ZuständigkeitFester Ansprechpartner
FreischaltungJe nach Anbieter mehrere Tage bis Wocheni.d.R. 48 Stunden
MindestlaufzeitTeilweise 12 oder 24 Monate ab AnbindungKeine

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Die mittlere Spalte beschreibt Modelle, die am Markt verbreitet sind, und bezieht sich auf keinen bestimmten Anbieter. Einzelne Pools weichen davon ab, teils zugunsten des Vermittlers. Maßgeblich ist immer der konkrete Vertrag, der Ihnen vorliegt.

880+
angebundene Banken und Finanzierungspartner
170
davon für gewerbliche Finanzierungen
79
Google-Bewertungen von Vermittlern
4,9
Durchschnitt von 5 möglichen Sternen

Poolwechsel in sieben Schritten

Die Reihenfolge entscheidet darüber, ob Sie durchgehend handlungsfähig bleiben. Erst die neue Anbindung sichern, dann die alte beenden.

  1. 1

    Altvertrag prüfen

    Kündigungsfrist, Exklusivitätsklausel und Regelungen zu Bestandsprovisionen nachlesen. Diese drei Punkte bestimmen Ihren Zeitplan. Prüfen Sie auch Anlagen und Zusatzvereinbarungen, dort stehen die kritischen Klauseln häufiger als im Hauptvertrag.

  2. 2

    Neuen Anbieter auswählen

    Konditionen schriftlich einholen. Nicht nur die Provisionshöhe, sondern auch Stornoregelung, Auszahlungsrhythmus und Bankenbreite. Lassen Sie sich die Staffel für Ihr realistisches Jahresvolumen vorrechnen, nicht für den Spitzenwert.

  3. 3

    Parallel anbinden

    Sofern keine Exklusivität entgegensteht, die neue Anbindung aufsetzen, während die alte noch läuft. So entsteht keine Lücke, und Sie können beide Wege im Alltag vergleichen.

  4. 4

    Neugeschäft umleiten

    Ab Freischaltung neue Fälle über den neuen Zugang einreichen. Laufende Vorgänge bleiben, wo sie sind, weil die Provisionsansprüche dort entstanden sind.

  5. 5

    Fristgerecht kündigen

    Schriftform und Zugangsnachweis beachten. Ein Einwurfeinschreiben ist im Streitfall der belastbarere Nachweis als eine E-Mail. Notieren Sie das Datum des Zugangs, nicht das Absendedatum.

  6. 6

    Bestand und Daten klären

    Welche Kundendaten dürfen Sie mitnehmen, welche nicht? Die Übertragung braucht eine Rechtsgrundlage nach DSGVO. Klären Sie parallel, wo Ihre Beratungsdokumentation künftig liegt.

  7. 7

    Stornoreserven nachverfolgen

    Einbehaltene Reserven werden oft erst Monate nach Vertragsende frei. Termine notieren und aktiv einfordern, denn von selbst meldet sich in der Praxis selten jemand.

Kündigungsfristen und Vertragsbindung

Poolverträge sind Handelsvertreterverträge oder vertragsähnliche Vereinbarungen. Die konkrete Frist steht in Ihrem Vertrag und geht einer gesetzlichen Regelung vor. Die folgenden Größenordnungen sind im Markt verbreitet, ersetzen aber keine Prüfung Ihres Einzelvertrags.

RegelungTypische AusgestaltungWorauf achten
Ordentliche KündigungEin bis drei Monate zum Monats- oder QuartalsendeStichtag und Zugangsnachweis
MindestlaufzeitTeilweise 12 oder 24 Monate ab AnbindungErstes mögliches Kündigungsdatum
ExklusivitätsklauselNicht in allen Verträgen enthaltenBestimmt, ob Parallelbetrieb zulässig ist
BestandsprovisionRegelung sehr unterschiedlichWas nach Vertragsende noch fließt
StornoreserveFreigabe oft 12 bis 36 Monate nach AuszahlungZeitpunkt der Rückzahlung
WettbewerbsverbotNachvertraglich, falls vereinbartOb Bestandskunden betroffen sind

Tabelle seitlich scrollbar

Die Klausel, die am meisten kostet
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot kann Ihnen untersagen, Bestandskunden weiter zu betreuen. Diese Regelung steht selten im Hauptvertrag, sondern in Anlagen oder Zusatzvereinbarungen. Prüfen Sie den gesamten Vertragsbestand, nicht nur die Haupturkunde.

Parallelbetrieb während der Übergangszeit

Der Parallelbetrieb ist der sicherste Weg durch einen Poolwechsel, weil er die Einreichlücke vermeidet. Voraussetzung ist, dass Ihr bestehender Vertrag keine Exklusivität verlangt.

  • Kein Leerlauf: Sie bleiben durchgehend einreichfähig, auch während der Kündigungsfrist.
  • Praxistest: Sie sehen am echten Fall, wie schnell der neue Anbieter arbeitet, bevor Sie sich festlegen.
  • Vergleichbare Fälle: Ähnliche Finanzierungen über beide Wege zeigen Unterschiede bei Konditionen und Bearbeitungszeit.
  • Rückfallebene: Passt der neue Anbieter nicht, bleibt die alte Anbindung zunächst bestehen.
  • Ruhiger Zeitplan: Sie entscheiden nach Erfahrung statt unter dem Druck einer laufenden Frist.

iBaufi verlangt keine Exklusivität. Ein Parallelbetrieb ist ausdrücklich möglich. Die Einzelheiten zur Anbindung stehen unter Vermittlernetzwerk Baufinanzierung und Maklerpool ohne Mindestumsatz.

Was ein Wechsel wirtschaftlich bringt

Ob sich ein Wechsel rechnet, hängt an einer einzigen Rechnung: Wie viel Provision bleibt bei gleichem Geschäft tatsächlich bei Ihnen? Das folgende Beispiel zeigt die Systematik. Es ist eine Modellrechnung mit gerundeten Werten, keine Zusage.

Modellrechnung bei 5 Mio. Euro Jahresvolumen

Vermitteltes Volumen im Jahr5.000.000 €
Angenommene Fallprovision der Bank1,0 % = 50.000 €
Beteiligung bei 80 % Staffel40.000 €
Beteiligung bei 90 % Staffel45.000 €
Differenz zwischen 80 % und 90 %5.000 € im Jahr

Zehn Prozentpunkte Unterschied in der Staffel entsprechen bei diesem Volumen rund 5.000 Euro im Jahr. Kommen laufende Grundgebühren hinzu, verschiebt sich die Rechnung weiter. Umgekehrt gilt: Wer durch einen schnelleren Prozess im Jahr zwei zusätzliche Fälle abschließt, verdient daran oft mehr als an der reinen Staffeldifferenz.

Rechnen Sie nicht mit Ihrem besten Jahr, sondern mit dem Durchschnitt der letzten drei. Staffeln greifen rückblickend, und ein einzelnes starkes Jahr hebt die Stufe selten dauerhaft an. Die Details zum Modell stehen unter Provisionsmodell und Provision und Abrechnung.

Für wen sich ein Wechsel lohnt und für wen nicht

Ein Poolwechsel ist nicht für jeden Vermittler die richtige Entscheidung. Diese Gegenüberstellung hilft bei der Einordnung, bevor Sie Zeit in Gespräche investieren.

Ein Wechsel lohnt sich eher, wenn

  • Sie eine Volumenvorgabe nicht sicher erreichen und deshalb in einer niedrigen Staffel hängen
  • Sie regelmäßig Fälle ablehnen müssen, weil kein passendes Institut angebunden ist
  • Sie laufende Fixkosten tragen, die unabhängig vom Umsatz anfallen
  • Sie gewerbliche Finanzierungen anbieten wollen, aber keinen Zugang dafür haben
  • Bearbeitungszeiten Ihnen wiederholt Abschlüsse gekostet haben

Ein Wechsel lohnt sich eher nicht, wenn

  • Sie sehr hohes Volumen bei wenigen Instituten platzieren und eine Direktanbindung günstiger wäre
  • Ihr Vertrag ein weitreichendes nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthält, das Ihren Bestand bindet
  • Sie kurz vor einer Staffelstufe stehen, die Sie in diesem Jahr sicher erreichen
  • Ihre Unzufriedenheit an einem einzelnen Vorgang hängt, der sich klären lässt
  • Sie gerade mitten in mehreren zeitkritischen Finanzierungen stecken

Bestandskunden und Datenschutz

Der heikelste Teil eines Poolwechsels ist der Umgang mit Kundendaten. Personenbezogene Daten dürfen nicht einfach von einem Anbieter zum nächsten übertragen werden, auch wenn Sie den Kunden selbst gewonnen haben.

Entscheidend ist, wer datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist. Sind Sie als Vermittler eigenständig verantwortlich, haben Sie eine andere Ausgangslage, als wenn der Pool Verantwortlicher war und Sie nur Auftragsverarbeiter. Diese Frage beantwortet Ihr bestehender Vertrag zusammen mit der Auftragsverarbeitungsvereinbarung.

Betreuung und Datenübertragung sind zwei Fragen

Selbst wenn Ihr Vertrag Ihnen erlaubt, Bestandskunden weiter zu betreuen, folgt daraus noch nicht, dass Sie deren Daten in ein neues System übernehmen dürfen. Umgekehrt nützt eine saubere datenschutzrechtliche Grundlage wenig, wenn ein Wettbewerbsverbot die Betreuung untersagt. Beide Punkte gehören vor der Kündigung geklärt.

Bestandsprovision ist eine dritte Frage

Ob laufende Vergütungen aus bereits vermittelten Verträgen nach Vertragsende weiterfließen, regelt allein der Poolvertrag. Manche Verträge sehen eine zeitlich befristete Fortzahlung vor, andere lassen den Anspruch mit Vertragsende enden. Diese Regelung ist wirtschaftlich oft bedeutender als die Provisionsstaffel und wird vor einem Wechsel am häufigsten übersehen.

Der praktikabelste Weg ist meist die aktive Einwilligung: Sie informieren Ihre Bestandskunden über den Wechsel und holen die Zustimmung zur weiteren Betreuung ein. Das schafft eine saubere Rechtsgrundlage und ist zugleich ein Anlass für einen Kundenkontakt, aus dem erfahrungsgemäß Anschlussgeschäft entsteht.

Vier Fehler, die beim Wechsel Geld kosten

Diese Punkte tauchen in Wechselgesprächen immer wieder auf. Keiner davon ist offensichtlich, alle vier lassen sich im Voraus vermeiden.

Häufiger FehlerWas dabei passiertBesserer Weg
Zuerst kündigen, dann suchenDie Frist läuft, die neue Anbindung ist noch nicht freigeschaltet. In der Lücke können Sie keine Fälle einreichen.Neue Anbindung zuerst sichern, erst danach kündigen.
Nur auf den Spitzensatz schauenEin beworbener Höchstsatz greift oft erst ab einer Volumenstufe, die im Alltag nicht erreicht wird.Mit dem realistischen Jahresvolumen rechnen und die Staffel schriftlich geben lassen.
Stornoreserven vergessenEinbehaltene Beträge aus dem alten Vertrag werden Monate später fällig und geraten in Vergessenheit.Offene Reserven dokumentieren und Freigabetermine im Kalender hinterlegen.
Kundendaten ungeprüft mitnehmenEine Übertragung ohne Rechtsgrundlage ist ein Datenschutzverstoß, unabhängig davon, wer den Kunden gewonnen hat.Verantwortlichkeit im Vertrag prüfen und Einwilligungen einholen.

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4,9 4,9 von 5 Sternen aus 79 Google-Bewertungen angebundener Vermittler

Wechsel zu iBaufi

Die iBaufi GmbH begleitet den Poolwechsel von der Prüfung des Altvertrags bis zur vollständigen Umstellung des Neugeschäfts. Ohne Exklusivitätsbindung, ohne Mindestumsatz und mit einem festen Ansprechpartner während der Übergangsphase.

Bankennetzwerk: über 880 Institute
Gewerblich: 170 davon
Provision: bis zu 100 % je nach Staffel
Mindestumsatz: keiner
Freischaltung: i.d.R. 48 Stunden

Häufige Fragen zum Poolwechsel

Wie läuft ein Baufinanzierungspool-Wechsel ab?
Der Wechsel erfolgt in sieben Schritten: Altvertrag auf Fristen und Exklusivität prüfen, neuen Anbieter auswählen und Konditionen schriftlich einholen, parallel anbinden, Neugeschäft umleiten, fristgerecht kündigen, Bestandsdaten datenschutzkonform klären und offene Stornoreserven nachverfolgen. Entscheidend ist, die neue Anbindung vor der Kündigung zu sichern.
Muss ich meinen alten Pool kündigen, bevor ich wechseln kann?
Nein, sofern Ihr bestehender Vertrag keine Exklusivitätsklausel enthält. In diesem Fall können Sie die neue Anbindung aufsetzen, während die alte noch läuft, und das Neugeschäft schrittweise umleiten. Erst danach kündigen Sie fristgerecht. Enthält der Vertrag eine Exklusivität, ist der Parallelbetrieb nicht zulässig.
Welche Kündigungsfrist gilt für Poolverträge?
Die Frist ergibt sich aus Ihrem Vertrag und geht gesetzlichen Regelungen vor. Marktüblich sind ein bis drei Monate zum Monats- oder Quartalsende, teilweise kombiniert mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Prüfen Sie zusätzlich, ob eine Schriftform vorgeschrieben ist, und sichern Sie den Zugang der Kündigung nachweisbar.
Was passiert mit meinen laufenden Finanzierungen?
Bereits eingereichte Vorgänge werden in der Regel über den bisherigen Pool zu Ende geführt, weil die Provisionsansprüche dort entstanden sind. Der Wechsel betrifft üblicherweise nur das Neugeschäft. Wie Bestandsprovisionen nach Vertragsende behandelt werden, regelt Ihr Altvertrag.
Darf ich meine Bestandskunden mitnehmen?
Das hängt davon ab, wer datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die Kundendaten ist, und ob Ihr Vertrag ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot enthält. Eine Übertragung personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage ist auch dann unzulässig, wenn Sie den Kunden selbst gewonnen haben. Der praktikabelste Weg ist eine aktive Einwilligung der Kunden zur weiteren Betreuung.
Wann bekomme ich meine Stornoreserve zurück?
Einbehaltene Stornoreserven werden üblicherweise 12 bis 36 Monate nach Auszahlung der jeweiligen Provision frei, abhängig von der Haftungszeit des Produktgebers. Nach einem Poolwechsel laufen diese Beträge beim alten Anbieter weiter. Dokumentieren Sie offene Reserven und die Freigabetermine, da sie sonst leicht untergehen.
Entstehen beim Wechsel Kosten?
Für die Anbindung bei iBaufi fallen keine Aufnahmegebühr und keine fixe Grundgebühr an. Kosten können indirekt entstehen, etwa wenn beim alten Anbieter Volumenboni entfallen oder Bestandsprovisionen nach Vertragsende gekürzt werden. Diese Punkte sollten Sie vor der Kündigung im Altvertrag prüfen.
Wie lange dauert es, bis ich beim neuen Pool einreichen kann?
Nach Unterzeichnung der Vermittlungsvereinbarung und Einreichung der vollständigen Unterlagen, also Erlaubnis nach § 34i GewO, Gewerbeanmeldung und Vermögensschadenhaftpflicht, erfolgt die Freischaltung bei iBaufi i.d.R. innerhalb von 48 Stunden. Die Plattform-Einführung schließt sich an.
Welche Unterlagen brauche ich für den Wechsel?
Benötigt werden die Erlaubnis nach § 34i GewO, der Registerauszug aus dem Vermittlerregister, die Gewerbeanmeldung, der Nachweis der Vermögensschadenhaftpflicht und ein Ausweisdokument. Je nach Rechtsform kommen Handelsregisterauszug und Gesellschaftervertrag hinzu. Eine neue Erlaubnis müssen Sie für den Wechsel nicht beantragen, Ihre bestehende gilt weiter.
Lohnt sich ein Wechsel auch bei kleinem Volumen?
Gerade dann, wenn der bestehende Pool einen Mindestumsatz verlangt. Wer diesen nicht erreicht, zahlt oft über schlechtere Konditionen drauf. Ein Anbieter ohne Volumenvorgabe nimmt diesen Druck heraus. Bei sehr hohem Volumen bei wenigen Instituten kann dagegen eine Direktanbindung günstiger sein.
Behalte ich meinen Europace-Zugang beim Wechsel?
Der Zugang zu Europace läuft über den jeweiligen Pool, nicht über Sie persönlich. Beim Wechsel erhalten Sie daher einen neuen Zugang über den neuen Anbieter. Die Bedienung bleibt dieselbe, weil es sich um dasselbe System handelt. Angelegte Vorgänge im alten Zugang wandern nicht automatisch mit.
Erfährt meine Bank oder mein Kunde vom Wechsel?
Die Banken sehen den neuen Einreichungsweg, weil die Vorgänge über die neue Anbindung laufen. Ihre Kunden müssen Sie informieren, sobald Sie deren Daten im neuen System verarbeiten oder die Betreuung dort fortsetzen wollen. Diese Information ist zugleich die Gelegenheit, die nötige Einwilligung einzuholen.
Kann ich bei zwei Pools gleichzeitig angebunden bleiben?
Ja, sofern kein Vertrag Exklusivität verlangt. Manche Vermittler behalten dauerhaft eine zweite Anbindung, um bei Spezialfällen auf ein breiteres Bankenfeld zugreifen zu können. Zu beachten sind dann doppelte Dokumentationspflichten und die Frage, über welchen Weg ein Fall eingereicht wird.
Was passiert mit meiner Beratungsdokumentation?
Beratungsprotokolle unterliegen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen. Wo sie nach einem Wechsel liegen und wer sie vorhält, sollte vor der Kündigung geklärt werden. In vielen Fällen verbleibt die Dokumentation zu Altfällen beim bisherigen Anbieter, der sie für die Dauer der Frist aufbewahrt. Lassen Sie sich bestätigen, dass Sie im Bedarfsfall Zugriff erhalten.

Erfahrungen angebundener Vermittler

Die iBaufi GmbH wird in 79 Google-Bewertungen mit durchschnittlich 4,9 von 5 Sternen bewertet. Diese drei Rückmeldungen betreffen den Wechselprozess.

Der Parallelbetrieb war für mich der entscheidende Punkt. Ich konnte in Ruhe testen und hatte keinen einzigen Tag ohne Einreichmöglichkeit.

Angebundener Vermittler, Google-Bewertung

Was mir vorher niemand gesagt hat: die Stornoreserven beim alten Pool. Gut, dass das vorher auf den Tisch kam.

Angebundener Vermittler, Google-Bewertung

Fester Ansprechpartner statt Ticketsystem. Bei einem Fall mit Erbbaurecht hat das den Unterschied gemacht.

Angebundener Vermittler, Google-Bewertung

Begriffe kurz erklärt

Baufinanzierungspool
Zusammenschluss, über den selbstständige Vermittler Zugang zu vielen Banken erhalten, ohne mit jedem Institut einzeln einen Vertrag schließen zu müssen.
Bestandsprovision
Laufende Vergütung aus bereits vermittelten Verträgen. Ob sie nach Vertragsende weiterfließt, regelt der Poolvertrag.
Clearing
Vorgelagerte Prüfstufe zwischen Vermittler und Bank, die Unterlagen kontrolliert, bevor sie das Institut erreichen. Erhöht die Durchlaufzeit.
Haftungszeit
Zeitraum, in dem der Produktgeber Provision zurückfordern kann, wenn der Vertrag storniert wird.
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot
Klausel, die Ihnen nach Vertragsende bestimmte Tätigkeiten untersagt, etwa die Betreuung ehemaliger Kunden.
Parallelbetrieb
Gleichzeitige Anbindung an zwei Anbieter während der Übergangszeit. Nur zulässig ohne Exklusivitätsklausel.
Provisionsstaffel
Abhängigkeit der Beteiligung vom vermittelten Volumen. Höhere Stufen bringen höhere Beteiligung, setzen aber Volumen voraus.
Stornoreserve
Einbehaltener Anteil der Provision, der Rückforderungen bei vorzeitiger Vertragsauflösung abdeckt.
Vermittlungsvereinbarung
Vertrag zwischen Vermittler und Pool, der Vergütung, Pflichten und Kündigung regelt. Grundlage des Wechsels.

Wechsel ohne Einreichlücke

Wir sehen uns Ihren Altvertrag gemeinsam an, klären die Fristen und planen den Übergang so, dass Sie durchgehend einreichfähig bleiben. Unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr erreichbar

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information über den Wechsel einer Poolanbindung in der Baufinanzierungsvermittlung und stellen keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Angaben zu Kündigungsfristen, Bestandsregelungen und Stornoreserven sind allgemeine Marktbeobachtungen; maßgeblich ist ausschließlich Ihr individueller Vertrag. Die Spalte "Marktüblicher Standard" beschreibt verbreitete Modelle und bezieht sich auf keinen bestimmten Anbieter; einzelne Pools weichen davon ab. Die Modellrechnung ist ein gerundetes Beispiel zur Veranschaulichung der Systematik und keine Zusage über erzielbare Erträge. Für die Beurteilung datenschutzrechtlicher Fragen und nachvertraglicher Wettbewerbsverbote empfehlen wir anwaltliche Prüfung. Konditionen und Bearbeitungszeiten hängen vom Einzelfall, vom vermittelten Volumen und von der Vertragsgestaltung ab. Die genannte Provisionshöhe von bis zu 100 % bezieht sich auf die vom Produktgeber gezahlte Fallprovision und wird i.d.R. ab der obersten Staffelstufe erreicht.