Tippgeber in der Baufinanzierung

Kurz erklärt: Ein Tippgeber stellt den Kontakt zwischen Interessent und Vermittler her, ohne selbst zu beraten. Für diese reine Kontaktherstellung ist nach verbreiteter Auffassung keine Erlaubnis nach § 34i GewO nötig. Sobald jedoch Konditionen verglichen, Unterlagen aufbereitet oder Empfehlungen ausgesprochen werden, beginnt die erlaubnispflichtige Vermittlung.

Die Grenze ist schmaler, als die meisten annehmen, und sie wird nach dem tatsächlichen Verhalten beurteilt, nicht nach der Bezeichnung im Vertrag.

Klare Abgrenzung Weg zur eigenen Erlaubnis Anbindung ohne Mindestumsatz

Ihre Situation einordnen

Schildern Sie uns kurz, was Sie heute tun. Wir sagen Ihnen offen, ob das noch Tippgebertätigkeit ist.

Antwort i.d.R. innerhalb eines Werktages. Oder direkt anrufen: 089 47027808

Lieber persönlich? Termin vereinbaren

§ 34i
GewO regelt die Erlaubnispflicht
1
Satz entscheidet oft über die Einstufung
880+
Banken nach eigener Anbindung
0 €
Aufnahme- und Grundgebühr

Was ein Tippgeber darf und was nicht

Die Tippgebertätigkeit ist als Einstieg attraktiv, weil sie ohne eigene Erlaubnis auskommt. Genau deshalb ist sie eng begrenzt. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wo die Linie in der Praxis verläuft.

HandlungEinordnungBegründung
Namen und Telefonnummer weitergebenIn der Regel erlaubnisfreiReine Kontaktherstellung ohne inhaltlichen Bezug zum Produkt
Auf einen Vermittler hinweisenIn der Regel erlaubnisfreiEmpfehlung einer Person, nicht eines Finanzierungsprodukts
Allgemein erklären, dass es Baufinanzierung gibtGrenzbereichJe nach Tiefe der Auskunft kann bereits Beratung vorliegen
Konditionen oder Zinssätze nennenIn der Regel erlaubnispflichtigProduktbezogene Information, die eine Entscheidung beeinflusst
Unterlagen sammeln und aufbereitenIn der Regel erlaubnispflichtigMitwirkung am Vermittlungsvorgang
Finanzierungsmöglichkeiten vergleichenIn der Regel erlaubnispflichtigKern der Beratungstätigkeit
Zu einem bestimmten Angebot ratenIn der Regel erlaubnispflichtigEmpfehlung eines konkreten Produkts
Beim Antrag mitwirkenIn der Regel erlaubnispflichtigUnmittelbare Beteiligung am Abschluss

Tabelle seitlich scrollbar

Die Bezeichnung im Vertrag schützt nicht
Ob Ihre Tätigkeit erlaubnispflichtig ist, beurteilt die Behörde nach dem, was Sie tatsächlich tun, nicht nach dem, was im Vertrag steht. Eine Vereinbarung mit der Überschrift "Tippgebervertrag" ändert nichts an der Einstufung, wenn Sie im Alltag beraten. Die Abgrenzung ist eine Frage des Einzelfalls und wird regional unterschiedlich beurteilt.
8
Handlungen in der Abgrenzungstabelle
2
davon im klaren erlaubnisfreien Bereich
1
Prüfung zur eigenen Sachkunde
48 h
bis zur Freischaltung nach der Erlaubnis, i.d.R.

Warum die Grenze in der Praxis so oft überschritten wird

Kaum jemand plant, erlaubnispflichtig zu handeln. Es passiert im Gespräch, und zwar aus einem nachvollziehbaren Grund: Wer einen Kontakt weitergibt, will hilfreich sein.

Der typische Verlauf sieht so aus. Ein Immobilienmakler zeigt eine Wohnung. Der Interessent fragt beiläufig, ob sich das überhaupt finanzieren lässt. Der Makler antwortet, dass bei dem Einkommen sicher etwas geht, nennt eine ungefähre Monatsrate, erwähnt, dass die Zinsen gerade günstiger geworden sind, und gibt dann die Nummer eines Vermittlers weiter. Der letzte Schritt wäre erlaubnisfrei gewesen. Die drei Sätze davor sind es in der Regel nicht.

Dasselbe Muster gibt es bei Steuerberatern, die zur Finanzierbarkeit befragt werden, bei Bauträgern, die ihren Käufern den Weg erleichtern wollen, und bei Versicherungsmaklern, deren Kunden ohnehin über jede finanzielle Frage mit ihnen sprechen. In allen Fällen entsteht die Grenzüberschreitung nicht aus Absicht, sondern aus Hilfsbereitschaft.

Was dabei auf dem Spiel steht

  • Bußgeld: Die unerlaubte Vermittlungstätigkeit ist bußgeldbewehrt.
  • Gewerbeuntersagung: Im Wiederholungsfall kann die weitere Ausübung untersagt werden.
  • Keine Haftpflichtdeckung: Ohne eigene Erlaubnis besteht keine Vermögensschadenhaftpflicht für Beratungsfehler.
  • Zivilrechtliche Haftung: Fühlt sich ein Kunde falsch beraten, haften Sie persönlich, ohne Versicherungsschutz im Rücken.
  • Rückabwicklung der Vergütung: Vergütungsansprüche aus unerlaubter Tätigkeit können angreifbar sein.

Tippgeber oder eigene Erlaubnis: die Rechnung

Ab einer bestimmten Zahl von Kontakten im Jahr kippt die Wirtschaftlichkeit deutlich. Die folgende Modellrechnung zeigt die Systematik mit frei gewählten Annahmen und ist keine Zusage.

Zehn vermittelte Kontakte im Jahr

Angenommene Abschlussquote beim Vermittler50 % = 5 Abschlüsse
Als Tippgeber: Vergütung je Abschluss, angenommen5 × 300 € = 1.500 €
Mit eigener Erlaubnis: Ø 250.000 € Darlehen, 1,0 % Fallprovision5 × 2.500 € = 12.500 €
Davon bei 85 % Beteiligung10.625 €
Unterschied bei identischer Kontaktzahlrund 9.100 € im Jahr

Die Zahlen sind Annahmen und schwanken mit Darlehenshöhe, Produktgeber und Staffel. Entscheidend ist das Verhältnis: Die Tippgebervergütung ist ein Bruchteil der Vermittlungsprovision, weil die Leistung ein Bruchteil ist. Wer ohnehin inhaltlich berät, verschenkt die Differenz und trägt zugleich das Risiko der Fehleinstufung.

Gegenzurechnen sind der einmalige Aufwand für Sachkundeprüfung und Erlaubnis sowie die laufenden Kosten für Haftpflicht und Weiterbildung. Bei zwei bis drei Abschlüssen im Jahr trägt sich das meist nicht. Ab etwa fünf Abschlüssen verschiebt sich die Rechnung deutlich.
880+
angebundene Banken und Finanzierungspartner
170
davon für gewerbliche Finanzierungen
79
Google-Bewertungen von Vermittlern
4,9
Durchschnitt von 5 möglichen Sternen

Für wen welcher Weg passt

Tippgeber bleiben passt, wenn

  • Sie wenige Kontakte im Jahr weitergeben, ohne inhaltlich zu beraten
  • Sie konsequent bei der reinen Kontaktherstellung bleiben können
  • Finanzierung in Ihrem Geschäft keine wiederkehrende Rolle spielt
  • Sie den Aufwand für Sachkunde und laufende Pflichten vermeiden wollen

Eigene Erlaubnis passt, wenn

  • Sie regelmäßig zu Finanzierungsfragen gefragt werden und antworten möchten
  • Mehrere Abschlüsse im Jahr über Ihre Kontakte zustande kommen
  • Sie als Immobilien- oder Versicherungsmakler ein zweites Standbein aufbauen
  • Sie die volle Vermittlungsprovision statt einer Kontaktvergütung wollen
  • Sie Rechtssicherheit statt einer Grauzone bevorzugen

Typische Ausgangslagen

Immobilienmakler

Finanzierung kommt in fast jedem Verkaufsgespräch auf. Wer dort inhaltlich antwortet, ist in der Regel schon jenseits der Tippgebergrenze. Eine eigene Erlaubnis macht aus dem Risiko ein Geschäft.

Versicherungsmakler

Bestandskunden fragen zu jeder finanziellen Entscheidung. Die Erlaubnis nach § 34d GewO deckt Immobiliardarlehen nicht ab, dafür ist § 34i GewO erforderlich.

Steuerberater und Berater

Fragen zur Finanzierbarkeit gehören zum Alltag. Die berufsrechtlichen Grenzen für Nebentätigkeiten sind zusätzlich zu prüfen, bevor eine Vergütung vereinbart wird.

Angestellte mit Netzwerk

Kontakte entstehen privat oder beruflich. Hier sind Nebentätigkeitsverbot und interne Regelungen des Arbeitgebers der erste Prüfpunkt, nicht das Gewerberecht.

4,9 4,9 von 5 Sternen aus 79 Google-Bewertungen angebundener Vermittler

Nach der Erlaubnis: Anbindung an iBaufi

Die iBaufi GmbH mit Sitz in Ismaning bei München betreibt eine Baufinanzierungsplattform für selbstständige Vermittler mit eigener Erlaubnis. Gerade für Einsteiger ohne Vorjahresvolumen ist der Zugang zu über 880 Banken entscheidend, weil Direktzulassungen erst ab festem Jahresvolumen vergeben werden.

Bankennetzwerk: über 880 Institute
Gewerblich: 170 davon
Provision: bis zu 100 % je nach Staffel
Mindestumsatz: keiner
Freischaltung: i.d.R. 48 Stunden

Häufige Fragen zur Tippgebertätigkeit

Was ist ein Tippgeber in der Baufinanzierung?
Ein Tippgeber stellt den Kontakt zwischen einem Interessenten und einem Vermittler oder einer Bank her, ohne selbst zu beraten. Er nennt einen Namen und eine Telefonnummer, mehr nicht. Für diese reine Kontaktherstellung ist nach verbreiteter Auffassung keine Erlaubnis nach § 34i GewO erforderlich. Die Abgrenzung ist im Einzelfall jedoch heikel.
Wo verläuft die Grenze zur erlaubnispflichtigen Vermittlung?
Die Grenze ist überschritten, sobald Sie über die bloße Kontaktherstellung hinausgehen: Konditionen vergleichen, Unterlagen aufbereiten, Finanzierungsmöglichkeiten erläutern, zu einem Produkt raten oder am Abschluss mitwirken. Wo genau die Linie liegt, beurteilen Behörden unterschiedlich, und die Rechtsprechung legt sie tendenziell eng aus.
Welches Risiko trage ich als Tippgeber?
Wird Ihre Tätigkeit als erlaubnispflichtige Vermittlung eingestuft, drohen ein Bußgeld und im Wiederholungsfall die Gewerbeuntersagung. Hinzu kommen zivilrechtliche Risiken, wenn ein Kunde Beratungsfehler geltend macht, für die keine Berufshaftpflicht einsteht. Die Einstufung erfolgt nach dem tatsächlichen Verhalten, nicht nach der Bezeichnung im Vertrag.
Darf ich als Immobilienmakler Tippgeber sein?
Grundsätzlich ja, und für viele Makler ist es der naheliegende Einstieg. Die Versuchung ist allerdings groß, im Verkaufsgespräch über Finanzierung zu sprechen, und genau dort wird die Grenze schnell überschritten. Wer regelmäßig Finanzierungsfragen beantwortet, sollte die eigene Erlaubnis prüfen.
Wie wird eine Tippgebervergütung abgerechnet?
Üblich ist eine Vergütung je vermitteltem Kontakt oder je zustande gekommenem Abschluss. Die Höhe liegt deutlich unter einer Vermittlungsprovision, weil die Leistung geringer ist. Eine erfolgsabhängige Vergütung kann ein Indiz dafür sein, dass die Tätigkeit über reine Kontaktherstellung hinausgeht; das ist bei der Vertragsgestaltung zu bedenken.
Lohnt sich die eigene Erlaubnis gegenüber der Tippgebertätigkeit?
Rechnerisch oft ja, sobald regelmäßig Kontakte entstehen. Die Vermittlungsprovision liegt um ein Vielfaches über einer Tippgebervergütung. Dem stehen einmaliger Aufwand für Sachkunde und Erlaubnis sowie laufende Pflichten gegenüber. Ab einer gewissen Zahl an Kontakten im Jahr kippt die Rechnung deutlich.
Was kostet der Weg zur eigenen Erlaubnis?
Es fallen Gebühren für die Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer, für die Erlaubniserteilung und die Registrierung sowie laufende Beiträge für die Vermögensschadenhaftpflicht an. Die Sätze unterscheiden sich regional. Die aktuellen Beträge nennt Ihnen die für Sie zuständige Stelle.
Brauche ich als Tippgeber einen schriftlichen Vertrag?
Ja, dringend. Der Vertrag sollte den Leistungsumfang klar auf die Kontaktherstellung begrenzen und ausdrücklich ausschließen, dass Sie beraten oder Konditionen vergleichen. Das schützt Sie nicht vor einer abweichenden Einstufung durch die Behörde, dokumentiert aber Ihre Absicht und den vereinbarten Rahmen.
Darf ich als Tippgeber Kundendaten weitergeben?
Nur mit einer tragfähigen datenschutzrechtlichen Grundlage. In der Praxis bedeutet das die ausdrückliche Einwilligung der Person, deren Daten Sie weitergeben, erteilt vor der Weitergabe und dokumentiert. Eine mündliche Zusage im Gespräch reicht als Nachweis in der Regel nicht.
Kann ich als Angestellter nebenbei Tippgeber sein?
Arbeitsrechtlich hängt das von Ihrem Arbeitsvertrag und einem etwaigen Nebentätigkeitsverbot ab. Bei Beschäftigten in Banken oder Finanzvertrieben bestehen zusätzlich häufig interne Regelungen. Klären Sie das mit Ihrem Arbeitgeber, bevor Sie eine Vereinbarung unterschreiben.
Wie lange dauert der Weg zur eigenen Erlaubnis?
In der Praxis von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten, je nach Prüfungstermin und Bearbeitungsdauer der Behörde. Zeitbestimmend ist meist die Sachkundeprüfung, nicht die Verwaltung. Wer den Wechsel plant, sollte den Prüfungstermin früh reservieren.
Was ändert sich mit der eigenen Erlaubnis im Alltag?
Sie beraten selbst, wählen das Produkt und erhalten die volle Vermittlungsprovision statt einer Tippgebervergütung. Dafür tragen Sie die aufsichtsrechtliche Verantwortung, führen Beratungsdokumentation und Weiterbildungsnachweise und benötigen eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht.

Erfahrungen angebundener Vermittler

Die iBaufi GmbH wird in 79 Google-Bewertungen mit durchschnittlich 4,9 von 5 Sternen bewertet. Diese Rückmeldungen stammen von Vermittlern, die aus einem angrenzenden Beruf kommen.

Als Makler habe ich jahrelang Finanzierungsfragen beantwortet und Kontakte verschenkt. Dass ich damit längst in der Grauzone war, wusste ich nicht.

Angebundener Vermittler, Google-Bewertung

Die Sachkundeprüfung war der Aufwand, den ich gescheut habe. Rückblickend hat sie sich nach dem dritten Fall bezahlt gemacht.

Angebundener Vermittler, Google-Bewertung

Entscheidend war, dass ich ohne Mindestumsatz starten konnte. Im ersten Jahr waren es vier Fälle.

Angebundener Vermittler, Google-Bewertung

Begriffe kurz erklärt

Tippgeber
Person, die den Kontakt zwischen Interessent und Vermittler herstellt, ohne selbst zu beraten oder am Abschluss mitzuwirken.
§ 34i GewO
Erlaubnisnorm für die gewerbsmäßige Vermittlung von und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
Erlaubnispflicht
Gesetzliche Pflicht, eine behördliche Erlaubnis einzuholen, bevor eine Tätigkeit gewerbsmäßig ausgeübt wird.
Vermittlungsprovision
Vergütung für die Vermittlung eines Finanzierungsvertrags, die ein Vielfaches einer Tippgebervergütung beträgt.
Tippgebervergütung
Entgelt für die reine Kontaktherstellung, üblicherweise je Kontakt oder je zustande gekommenem Abschluss.
Gewerbeuntersagung
Behördliche Maßnahme, mit der die weitere Ausübung eines Gewerbes untersagt wird.
Vermögensschadenhaftpflicht
Pflichtversicherung für Vermittler, die Schäden aus fehlerhafter Beratung abdeckt.
Sachkundeprüfung
Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer als üblicher Nachweis der fachlichen Eignung.

Unsicher, auf welcher Seite der Grenze Sie stehen?

Schildern Sie uns in zwei Sätzen, was Sie heute tun. Wir sagen Ihnen offen, ob das noch Tippgebertätigkeit ist und ob sich die eigene Erlaubnis für Sie rechnet.

Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr erreichbar

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information über die Abgrenzung zwischen Tippgebertätigkeit und erlaubnispflichtiger Darlehensvermittlung und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Einordnung einzelner Handlungen in der Tabelle gibt eine verbreitete Auffassung wieder; die Abgrenzung ist eine Frage des Einzelfalls, wird von Behörden unterschiedlich beurteilt und von der Rechtsprechung tendenziell eng ausgelegt. Verbindlich entscheidet die für Ihren Betriebssitz zuständige Behörde. Vor Aufnahme einer Tätigkeit im Grenzbereich empfehlen wir anwaltliche Prüfung. Die Modellrechnung beruht auf frei gewählten Annahmen zu Vergütung, Darlehenshöhe, Abschlussquote und Provisionssatz; sie veranschaulicht die Systematik und ist keine Zusage über erzielbare Erträge. Arbeits- und berufsrechtliche Beschränkungen für Nebentätigkeiten sind gesondert zu prüfen. Die genannte Provisionshöhe von bis zu 100 % bezieht sich auf die vom Produktgeber gezahlte Fallprovision und wird i.d.R. ab der obersten Staffelstufe erreicht.