Erlaubnis nach § 34i GewO
Die Erlaubnis erlaubt Ihnen die Tätigkeit, verschafft Ihnen aber noch keinen Zugang zu Banken. Diesen Schritt übersehen die meisten Einsteiger, und er entscheidet darüber, ob aus der Zulassung ein Geschäft wird.
Nach der Zulassung starten
Sie haben die Erlaubnis oder sind kurz davor? Wir klären, wie schnell Sie einreichen können.
Lieber persönlich? Termin vereinbaren
Wer die Erlaubnis braucht und wer nicht
Die Erlaubnispflicht knüpft an die gewerbsmäßige Vermittlung von und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen an. Entscheidend ist, unter wessen Verantwortung Sie tätig werden.
| Konstellation | Eigene Erlaubnis nötig | Wer trägt die Verantwortung |
|---|---|---|
| Selbstständiger Vermittler mit Poolanbindung | Ja | Sie selbst |
| Selbstständiger mit Direktanbindung an Banken | Ja | Sie selbst |
| Gebundener Vermittler unter einem Haftungsdach | Nein | Das Haftungsdach |
| Angestellter bei Bank oder Vertrieb | Nein | Der Arbeitgeber |
| Immobilienmakler, der zusätzlich finanziert | Ja | Sie selbst |
Tabelle seitlich scrollbar
Ein verbreiteter Irrtum: Eine Poolanbindung ersetzt die Erlaubnis nicht. Ein Pool oder Vermittlernetzwerk stellt Marktzugang, Technik und Abrechnung bereit, nicht die Zulassung. Nur ein Haftungsdach übernimmt die aufsichtsrechtliche Verantwortung, und zwar gegen Weisungsbindung und eingeschränkte Produktfreiheit.
Die Abgrenzung zwischen erlaubnisfreier Tippgebertätigkeit und erlaubnispflichtiger Vermittlung ist im Einzelfall schwierig und wird von Behörden unterschiedlich beurteilt. Wer über die reine Kontaktherstellung hinaus berät, Unterlagen aufbereitet oder Konditionen vergleicht, bewegt sich in der Regel im erlaubnispflichtigen Bereich. Lassen Sie das vorab klären, nicht im Nachhinein.
Die vier Voraussetzungen im Überblick
Diese Nachweise verlangt die Behörde im Regelfall. Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich regional.
Persönliche Zuverlässigkeit
Nachgewiesen über Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Einschlägige Vorstrafen im Vermögensbereich stehen der Erteilung in der Regel entgegen.
Geordnete Vermögensverhältnisse
Geprüft über Schuldnerverzeichnis und Insolvenzregister. Ein laufendes Insolvenzverfahren oder Eintragungen im Schuldnerverzeichnis sind in der Regel ein Hindernis.
Sachkunde
Üblicher Weg ist die Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer. Bestimmte Berufsabschlüsse können sie ersetzen, über die Anerkennung entscheidet die zuständige Stelle.
Berufshaftpflichtversicherung
Eine Vermögensschadenhaftpflicht muss bei Antragstellung bestehen und während der gesamten Tätigkeit aufrechterhalten werden. Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeitsfelder gedeckt sind.
Von der Prüfung bis zum ersten Fall
Der Weg besteht aus sechs Schritten. Die ersten vier betreffen die Zulassung, die letzten beiden entscheiden darüber, ob daraus ein Geschäft wird.
- 1
Zuständige Stelle klären
Je nach Bundesland ist das Gewerbeamt oder die Industrie- und Handelskammer zuständig. Diese Stelle nennt Ihnen auch die vollständige Unterlagenliste.
- 2
Sachkunde erwerben
Prüfungstermin bei der IHK reservieren oder prüfen lassen, ob ein vorhandener Berufsabschluss anerkannt wird. Das ist meist der zeitbestimmende Schritt.
- 3
Haftpflicht abschließen
Die Vermögensschadenhaftpflicht muss bei Antragstellung bestehen. Achten Sie auf die Deckung Ihrer tatsächlichen Tätigkeitsfelder.
- 4
Antrag stellen
Erlaubnisantrag mit allen Nachweisen einreichen, parallel die Gewerbeanmeldung vornehmen. Nach Erteilung erfolgt der Eintrag ins Vermittlerregister.
- 5
Marktzugang herstellen
Die Erlaubnis öffnet keine Bank. Direktzulassungen vergeben Institute meist erst ab festem Jahresvolumen, deshalb führt der Weg für Einsteiger über eine Netzwerkanbindung.
- 6
Freischaltung und erster Fall
Nach Vorlage von Erlaubnis, Gewerbeanmeldung und Haftpflicht erfolgt die Freischaltung bei iBaufi i.d.R. innerhalb von 48 Stunden.
Warum die Erlaubnis allein noch kein Geschäft ist
Zwischen der Erlaubniserteilung und dem ersten vermittelten Fall liegt eine Hürde, die in Vorbereitungskursen selten vorkommt: der Zugang zu den Banken.
Banken vergeben Direktzulassungen an Vermittler in der Regel erst ab einem festen Jahresvolumen. Dahinter steckt eine einfache Rechnung: Jede Anbindung kostet das Institut Aufwand für Vertrag, Schulung und Betreuung. Dieser Aufwand rechnet sich erst ab einer bestimmten Zahl eingereichter Fälle. Wer frisch zugelassen ist, kann dieses Volumen naturgemäß nicht nachweisen.
Daraus entsteht ein Zirkelschluss: Ohne Bankzugang keine Fälle, ohne Fälle kein Volumen, ohne Volumen kein Bankzugang. Genau diese Lücke schließt eine Netzwerkanbindung. Das Netzwerk hält die Verträge mit den Produktgebern und öffnet seinen Partnern den Zugang, unabhängig von deren Einzelvolumen.
Worauf Einsteiger bei der Anbindung achten sollten
- Keine Volumenvorgabe: Wer gerade startet, kann keine Mindestumsätze zusagen. Eine Vorgabe senkt sonst die Beteiligung über das ganze erste Jahr.
- Keine Fixkosten: Monatliche Grundgebühren treffen in der Anlaufphase am härtesten, weil noch keine Einnahmen gegenüberstehen.
- Keine Exklusivität: Wer sich im ersten Jahr nicht festlegen muss, kann nach Erfahrung entscheiden statt nach Prospekt.
- Fester Ansprechpartner: Die ersten Fälle werfen Fragen auf, die ein Ticketsystem schlecht beantwortet.
- Bankenbreite: Gerade am Anfang ist die Fallstruktur unvorhersehbar. Ein breites Netzwerk verhindert, dass frühe Fälle an fehlenden Instituten scheitern.
Erlaubnis, Netzwerk und Haftungsdach im Vergleich
Die drei Wege werden oft verwechselt. Dieser Vergleich zeigt, was Sie jeweils behalten und was Sie abgeben.
| Kriterium | Haftungsdach | Netzwerk mit eigener Erlaubnis |
|---|---|---|
| Eigene Erlaubnis | Nicht erforderlich | Erforderlich, § 34i GewO |
| Aufsichtsrechtliche Haftung | Beim Haftungsdach | Bei Ihnen |
| Produktauswahl | Häufig eingeschränkt | Frei im angebundenen Netzwerk |
| Weisungsbindung | In der Regel vorhanden | Keine |
| Eigene Haftpflicht | Meist über das Dach gedeckt | Eigene Police erforderlich |
| Beteiligung | In der Regel niedriger | bis zu 100 % je nach Staffel |
| Unternehmerische Freiheit | Eingeschränkt | Vollständig |
| Weiterbildungsnachweis | Oft über das Dach organisiert | Von Ihnen selbst zu führen |
Tabelle seitlich scrollbar
Die Darstellung beschreibt verbreitete Ausgestaltungen und bezieht sich auf keinen bestimmten Anbieter. Maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.
Pflichten nach der Erteilung
Mit der Erlaubnis beginnen laufende Pflichten, die unabhängig von Ihrer Anbindung bestehen.
Das bleibt dauerhaft bei Ihnen
- Aufrechterhaltung der Vermögensschadenhaftpflicht ohne Unterbrechung
- Weiterbildungsnachweise führen und auf Verlangen vorlegen
- Vorvertragliche Information und Beratungsdokumentation
- Aktualität der Angaben im Vermittlerregister
- Anzeige wesentlicher Änderungen bei der zuständigen Behörde
Das kann ein Netzwerk übernehmen
- Zugang zu Produktgebern und Konditionen
- Technische Abwicklung über eine Plattform
- Abrechnung mit den Banken und Auszahlung
- Fachliche Unterstützung bei komplexen Fällen
- Schulungsangebote zur Erfüllung der Weiterbildung
Nach der Erlaubnis: Anbindung an iBaufi
Die iBaufi GmbH mit Sitz in Ismaning bei München betreibt eine Baufinanzierungsplattform für selbstständige Vermittler mit eigener Erlaubnis. Zugang zu über 880 Banken und Finanzierungspartnern, ohne Mindestumsatz, ohne Aufnahme- oder Grundgebühr und ohne Exklusivitätsbindung.
Häufige Fragen zur Erlaubnis nach § 34i GewO
Was ist die Erlaubnis nach § 34i GewO?
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34i GewO?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Wie weise ich die Sachkunde nach?
Wie lange dauert das Erlaubnisverfahren?
Was kostet die Erlaubnis?
Was ist das Vermittlerregister?
Brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung?
Gilt die Weiterbildungspflicht auch für mich?
Deckt die Erlaubnis nach § 34i GewO auch Ratenkredite ab?
Kann ich mit der Erlaubnis sofort bei Banken einreichen?
Was passiert mit meiner Erlaubnis, wenn ich den Pool wechsle?
Brauche ich zusätzlich eine Gewerbeanmeldung?
Was unterscheidet die Erlaubnis von einem Haftungsdach?
Erfahrungen angebundener Vermittler
Die iBaufi GmbH wird in 79 Google-Bewertungen mit durchschnittlich 4,9 von 5 Sternen bewertet. Diese Rückmeldungen stammen von Vermittlern nach der Zulassung.
Die Erlaubnis hatte ich im Mai. Dass danach noch die Bankenfrage kommt, war mir vorher nicht klar.
Ohne Volumenvorgabe starten zu können war im ersten Jahr entscheidend.
Fester Ansprechpartner bei den ersten Fällen hat mir viele Umwege erspart.
Begriffe kurz erklärt
- § 34i GewO
- Erlaubnisnorm für die gewerbsmäßige Vermittlung von und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
- Immobiliar-Verbraucherdarlehen
- Darlehen an Verbraucher, das durch ein Grundpfandrecht besichert ist oder dem Erwerb von Grundeigentum dient.
- Sachkundeprüfung
- Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer, mit der die fachliche Eignung für die Darlehensvermittlung nachgewiesen wird.
- Vermittlerregister
- Öffentliches Verzeichnis, in das Immobiliardarlehensvermittler nach Erteilung der Erlaubnis eingetragen werden.
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Pflichtversicherung, die Schäden aus fehlerhafter Beratung abdeckt und Voraussetzung für die Erlaubnis ist.
- Weiterbildungspflicht
- Verpflichtung zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung, deren Nachweis der Vermittler selbst führt.
- Haftungsdach
- Modell, bei dem ein Vermittler unter der Erlaubnis eines anderen Unternehmens tätig wird.
- Gebundener Vermittler
- Vermittler, der ausschließlich für ein Unternehmen tätig ist, das die aufsichtsrechtliche Verantwortung übernimmt.
Weiterführende Seiten
Vertiefung zu Anbindung, Vergütung und Plattform:
Zulassung da, Banken fehlen noch?
Wir sagen Ihnen, wie schnell Sie nach der Erlaubnis einreichen können und welche Unterlagen dafür nötig sind. Unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.
Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr erreichbar