Erlaubnis nach § 34i GewO

Kurz erklärt: Die Erlaubnis nach § 34i GewO berechtigt zur gewerbsmäßigen Vermittlung von und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Sie wird von der für den Betriebssitz zuständigen Behörde erteilt und setzt in der Regel persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Sachkunde und eine Berufshaftpflichtversicherung voraus.

Die Erlaubnis erlaubt Ihnen die Tätigkeit, verschafft Ihnen aber noch keinen Zugang zu Banken. Diesen Schritt übersehen die meisten Einsteiger, und er entscheidet darüber, ob aus der Zulassung ein Geschäft wird.

Erlaubnis bleibt bei Ihnen Zugang zu 880+ Banken Freischaltung i.d.R. 48 Stunden

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Voraussetzungen im Regelfall
880+
Banken nach der Anbindung
0 €
Aufnahme- und Grundgebühr
48 h
bis zur Freischaltung, i.d.R.

Wer die Erlaubnis braucht und wer nicht

Die Erlaubnispflicht knüpft an die gewerbsmäßige Vermittlung von und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen an. Entscheidend ist, unter wessen Verantwortung Sie tätig werden.

KonstellationEigene Erlaubnis nötigWer trägt die Verantwortung
Selbstständiger Vermittler mit PoolanbindungJaSie selbst
Selbstständiger mit Direktanbindung an BankenJaSie selbst
Gebundener Vermittler unter einem HaftungsdachNeinDas Haftungsdach
Angestellter bei Bank oder VertriebNeinDer Arbeitgeber
Immobilienmakler, der zusätzlich finanziertJaSie selbst

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Ein verbreiteter Irrtum: Eine Poolanbindung ersetzt die Erlaubnis nicht. Ein Pool oder Vermittlernetzwerk stellt Marktzugang, Technik und Abrechnung bereit, nicht die Zulassung. Nur ein Haftungsdach übernimmt die aufsichtsrechtliche Verantwortung, und zwar gegen Weisungsbindung und eingeschränkte Produktfreiheit.

Tippgeber ist kein sicherer Ausweg
Die Abgrenzung zwischen erlaubnisfreier Tippgebertätigkeit und erlaubnispflichtiger Vermittlung ist im Einzelfall schwierig und wird von Behörden unterschiedlich beurteilt. Wer über die reine Kontaktherstellung hinaus berät, Unterlagen aufbereitet oder Konditionen vergleicht, bewegt sich in der Regel im erlaubnispflichtigen Bereich. Lassen Sie das vorab klären, nicht im Nachhinein.
4
Nachweise im Regelfall
1
Registereintrag nach Erteilung
0
Banken, die die Erlaubnis allein öffnet
880+
Institute über eine Netzwerkanbindung

Die vier Voraussetzungen im Überblick

Diese Nachweise verlangt die Behörde im Regelfall. Die genaue Ausgestaltung unterscheidet sich regional.

Persönliche Zuverlässigkeit

Nachgewiesen über Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister. Einschlägige Vorstrafen im Vermögensbereich stehen der Erteilung in der Regel entgegen.

Geordnete Vermögensverhältnisse

Geprüft über Schuldnerverzeichnis und Insolvenzregister. Ein laufendes Insolvenzverfahren oder Eintragungen im Schuldnerverzeichnis sind in der Regel ein Hindernis.

Sachkunde

Üblicher Weg ist die Sachkundeprüfung bei einer Industrie- und Handelskammer. Bestimmte Berufsabschlüsse können sie ersetzen, über die Anerkennung entscheidet die zuständige Stelle.

Berufshaftpflichtversicherung

Eine Vermögensschadenhaftpflicht muss bei Antragstellung bestehen und während der gesamten Tätigkeit aufrechterhalten werden. Prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeitsfelder gedeckt sind.

Welche Unterlagen genau verlangt werden, wie hoch die Gebühren sind und wie lange die Bearbeitung dauert, unterscheidet sich zwischen den Bundesländern und teils zwischen einzelnen Kammerbezirken. Verbindliche Auskunft gibt nur die für Ihren Betriebssitz zuständige Stelle.

Von der Prüfung bis zum ersten Fall

Der Weg besteht aus sechs Schritten. Die ersten vier betreffen die Zulassung, die letzten beiden entscheiden darüber, ob daraus ein Geschäft wird.

  1. 1

    Zuständige Stelle klären

    Je nach Bundesland ist das Gewerbeamt oder die Industrie- und Handelskammer zuständig. Diese Stelle nennt Ihnen auch die vollständige Unterlagenliste.

  2. 2

    Sachkunde erwerben

    Prüfungstermin bei der IHK reservieren oder prüfen lassen, ob ein vorhandener Berufsabschluss anerkannt wird. Das ist meist der zeitbestimmende Schritt.

  3. 3

    Haftpflicht abschließen

    Die Vermögensschadenhaftpflicht muss bei Antragstellung bestehen. Achten Sie auf die Deckung Ihrer tatsächlichen Tätigkeitsfelder.

  4. 4

    Antrag stellen

    Erlaubnisantrag mit allen Nachweisen einreichen, parallel die Gewerbeanmeldung vornehmen. Nach Erteilung erfolgt der Eintrag ins Vermittlerregister.

  5. 5

    Marktzugang herstellen

    Die Erlaubnis öffnet keine Bank. Direktzulassungen vergeben Institute meist erst ab festem Jahresvolumen, deshalb führt der Weg für Einsteiger über eine Netzwerkanbindung.

  6. 6

    Freischaltung und erster Fall

    Nach Vorlage von Erlaubnis, Gewerbeanmeldung und Haftpflicht erfolgt die Freischaltung bei iBaufi i.d.R. innerhalb von 48 Stunden.

880+
angebundene Banken und Finanzierungspartner
170
davon für gewerbliche Finanzierungen
79
Google-Bewertungen von Vermittlern
4,9
Durchschnitt von 5 möglichen Sternen

Warum die Erlaubnis allein noch kein Geschäft ist

Zwischen der Erlaubniserteilung und dem ersten vermittelten Fall liegt eine Hürde, die in Vorbereitungskursen selten vorkommt: der Zugang zu den Banken.

Banken vergeben Direktzulassungen an Vermittler in der Regel erst ab einem festen Jahresvolumen. Dahinter steckt eine einfache Rechnung: Jede Anbindung kostet das Institut Aufwand für Vertrag, Schulung und Betreuung. Dieser Aufwand rechnet sich erst ab einer bestimmten Zahl eingereichter Fälle. Wer frisch zugelassen ist, kann dieses Volumen naturgemäß nicht nachweisen.

Daraus entsteht ein Zirkelschluss: Ohne Bankzugang keine Fälle, ohne Fälle kein Volumen, ohne Volumen kein Bankzugang. Genau diese Lücke schließt eine Netzwerkanbindung. Das Netzwerk hält die Verträge mit den Produktgebern und öffnet seinen Partnern den Zugang, unabhängig von deren Einzelvolumen.

Worauf Einsteiger bei der Anbindung achten sollten

  • Keine Volumenvorgabe: Wer gerade startet, kann keine Mindestumsätze zusagen. Eine Vorgabe senkt sonst die Beteiligung über das ganze erste Jahr.
  • Keine Fixkosten: Monatliche Grundgebühren treffen in der Anlaufphase am härtesten, weil noch keine Einnahmen gegenüberstehen.
  • Keine Exklusivität: Wer sich im ersten Jahr nicht festlegen muss, kann nach Erfahrung entscheiden statt nach Prospekt.
  • Fester Ansprechpartner: Die ersten Fälle werfen Fragen auf, die ein Ticketsystem schlecht beantwortet.
  • Bankenbreite: Gerade am Anfang ist die Fallstruktur unvorhersehbar. Ein breites Netzwerk verhindert, dass frühe Fälle an fehlenden Instituten scheitern.

Erlaubnis, Netzwerk und Haftungsdach im Vergleich

Die drei Wege werden oft verwechselt. Dieser Vergleich zeigt, was Sie jeweils behalten und was Sie abgeben.

KriteriumHaftungsdachNetzwerk mit eigener Erlaubnis
Eigene ErlaubnisNicht erforderlichErforderlich, § 34i GewO
Aufsichtsrechtliche HaftungBeim HaftungsdachBei Ihnen
ProduktauswahlHäufig eingeschränktFrei im angebundenen Netzwerk
WeisungsbindungIn der Regel vorhandenKeine
Eigene HaftpflichtMeist über das Dach gedecktEigene Police erforderlich
BeteiligungIn der Regel niedrigerbis zu 100 % je nach Staffel
Unternehmerische FreiheitEingeschränktVollständig
WeiterbildungsnachweisOft über das Dach organisiertVon Ihnen selbst zu führen

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Die Darstellung beschreibt verbreitete Ausgestaltungen und bezieht sich auf keinen bestimmten Anbieter. Maßgeblich ist der jeweilige Vertrag.

Pflichten nach der Erteilung

Mit der Erlaubnis beginnen laufende Pflichten, die unabhängig von Ihrer Anbindung bestehen.

Das bleibt dauerhaft bei Ihnen

  • Aufrechterhaltung der Vermögensschadenhaftpflicht ohne Unterbrechung
  • Weiterbildungsnachweise führen und auf Verlangen vorlegen
  • Vorvertragliche Information und Beratungsdokumentation
  • Aktualität der Angaben im Vermittlerregister
  • Anzeige wesentlicher Änderungen bei der zuständigen Behörde

Das kann ein Netzwerk übernehmen

  • Zugang zu Produktgebern und Konditionen
  • Technische Abwicklung über eine Plattform
  • Abrechnung mit den Banken und Auszahlung
  • Fachliche Unterstützung bei komplexen Fällen
  • Schulungsangebote zur Erfüllung der Weiterbildung
Die Trennlinie ist einfach: Alles, was gegenüber der Aufsicht gilt, bleibt bei Ihnen. Alles, was den Marktzugang und die Abwicklung betrifft, kann ein Netzwerk leisten. Ein Anbieter, der Ihnen aufsichtsrechtliche Pflichten abnehmen will, beschreibt faktisch ein Haftungsdach.
4,9 4,9 von 5 Sternen aus 79 Google-Bewertungen angebundener Vermittler

Nach der Erlaubnis: Anbindung an iBaufi

Die iBaufi GmbH mit Sitz in Ismaning bei München betreibt eine Baufinanzierungsplattform für selbstständige Vermittler mit eigener Erlaubnis. Zugang zu über 880 Banken und Finanzierungspartnern, ohne Mindestumsatz, ohne Aufnahme- oder Grundgebühr und ohne Exklusivitätsbindung.

Bankennetzwerk: über 880 Institute
Gewerblich: 170 davon
Provision: bis zu 100 % je nach Staffel
Mindestumsatz: keiner
Freischaltung: i.d.R. 48 Stunden

Häufige Fragen zur Erlaubnis nach § 34i GewO

Was ist die Erlaubnis nach § 34i GewO?
Die Erlaubnis nach § 34i GewO berechtigt zur gewerbsmäßigen Vermittlung und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen. Sie wird von der für den Betriebssitz zuständigen Behörde erteilt, in der Regel dem Gewerbeamt oder der Industrie- und Handelskammer, und ist Voraussetzung dafür, als selbstständiger Baufinanzierungsvermittler tätig zu sein.
Wer braucht die Erlaubnis nach § 34i GewO?
Jeder, der gewerbsmäßig den Abschluss von Immobiliar-Verbraucherdarlehen vermittelt oder dazu berät. Keine eigene Erlaubnis benötigen Angestellte, die unter der Erlaubnis ihres Arbeitgebers tätig werden, und gebundene Vermittler unter einem Haftungsdach. Reine Tippgeber ohne eigene Beratung sind gesondert zu beurteilen; die Abgrenzung ist im Einzelfall heikel.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
In der Regel sind drei Nachweise zu erbringen: persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und Sachkunde. Hinzu kommt der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Die genauen Anforderungen und einzureichenden Unterlagen legt die für Sie zuständige Behörde fest.
Wie weise ich die Sachkunde nach?
Üblicher Weg ist die Sachkundeprüfung zum Fachmann oder zur Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung bei einer Industrie- und Handelskammer. Bestimmte Berufsabschlüsse können die Prüfung ersetzen, etwa im Bank- oder Finanzbereich. Ob Ihr Abschluss anerkannt wird, entscheidet die zuständige Stelle.
Wie lange dauert das Erlaubnisverfahren?
Die Dauer hängt von Behörde und Vollständigkeit der Unterlagen ab und reicht in der Praxis von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten. Der Engpass ist meist die Sachkundeprüfung, nicht die Bearbeitung durch die Behörde. Planen Sie die Prüfungstermine früh ein.
Was kostet die Erlaubnis?
Es fallen Verwaltungsgebühren für die Erlaubniserteilung und die Registrierung an, deren Höhe sich regional unterscheidet. Hinzu kommen die Prüfungsgebühr für die Sachkundeprüfung und die laufenden Beiträge für die Berufshaftpflicht. Die aktuellen Sätze nennt Ihnen die zuständige Behörde.
Was ist das Vermittlerregister?
Das Vermittlerregister ist das öffentliche Verzeichnis, in das Immobiliardarlehensvermittler nach Erteilung der Erlaubnis eingetragen werden. Die Registernummer weisen Sie gegenüber Kunden und Produktgebern nach. Die iBaufi GmbH ist dort unter D-W-155-WSQT-47 eingetragen.
Brauche ich eine Berufshaftpflichtversicherung?
Ja, eine Vermögensschadenhaftpflicht ist Voraussetzung für die Erlaubnis und muss während der gesamten Tätigkeit bestehen. Achten Sie darauf, dass die Police Ihre tatsächlichen Tätigkeitsfelder abdeckt, etwa auch gewerbliche Finanzierungen, falls Sie diese anbieten wollen.
Gilt die Weiterbildungspflicht auch für mich?
Die Weiterbildungspflicht für Immobiliardarlehensvermittler besteht unabhängig davon, ob Sie in einem Netzwerk angebunden sind. Sie führen die Nachweise selbst und legen sie auf Verlangen der Aufsichtsbehörde vor. Schulungsangebote eines Pools können die Erfüllung erleichtern, die Verantwortung bleibt bei Ihnen.
Deckt die Erlaubnis nach § 34i GewO auch Ratenkredite ab?
Nein. Die Vermittlung von Verbraucherdarlehen ohne Grundpfandrecht fällt in der Regel unter § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO und erfordert eine eigene Erlaubnis. Wer beides anbieten will, braucht beide Erlaubnisse. Welche in Ihrem Fall erforderlich ist, klärt die zuständige Behörde verbindlich.
Kann ich mit der Erlaubnis sofort bei Banken einreichen?
Die Erlaubnis berechtigt Sie zur Tätigkeit, verschafft Ihnen aber noch keinen Zugang zu Banken. Direktzulassungen vergeben Institute meist erst ab einem festen Jahresvolumen. Deshalb binden sich Einsteiger in der Regel an ein Netzwerk an, über das der Marktzugang bereits besteht.
Was passiert mit meiner Erlaubnis, wenn ich den Pool wechsle?
Nichts. Die Erlaubnis gehört Ihnen, nicht dem Pool. Bei einem Wechsel der Poolanbindung behalten Sie Erlaubnis und Registereintrag unverändert. Lediglich Ihr technischer Zugang und die Abrechnung wechseln.
Brauche ich zusätzlich eine Gewerbeanmeldung?
Ja, die Gewerbeanmeldung ist von der Erlaubnis zu unterscheiden und gesondert vorzunehmen. In der Praxis laufen beide Schritte oft parallel über dieselbe Stelle. Die Reihenfolge und die Zuständigkeit erfragen Sie am besten direkt beim Gewerbeamt.
Was unterscheidet die Erlaubnis von einem Haftungsdach?
Mit eigener Erlaubnis sind Sie aufsichtsrechtlich selbst verantwortlich und frei in der Produktauswahl. Unter einem Haftungsdach vermitteln Sie unter fremder Erlaubnis, geben dafür Verantwortung ab und akzeptieren Weisungen. Eine Mischform gibt es aufsichtsrechtlich nicht.

Erfahrungen angebundener Vermittler

Die iBaufi GmbH wird in 79 Google-Bewertungen mit durchschnittlich 4,9 von 5 Sternen bewertet. Diese Rückmeldungen stammen von Vermittlern nach der Zulassung.

Die Erlaubnis hatte ich im Mai. Dass danach noch die Bankenfrage kommt, war mir vorher nicht klar.

Angebundener Vermittler, Google-Bewertung

Ohne Volumenvorgabe starten zu können war im ersten Jahr entscheidend.

Angebundener Vermittler, Google-Bewertung

Fester Ansprechpartner bei den ersten Fällen hat mir viele Umwege erspart.

Angebundener Vermittler, Google-Bewertung

Begriffe kurz erklärt

§ 34i GewO
Erlaubnisnorm für die gewerbsmäßige Vermittlung von und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
Immobiliar-Verbraucherdarlehen
Darlehen an Verbraucher, das durch ein Grundpfandrecht besichert ist oder dem Erwerb von Grundeigentum dient.
Sachkundeprüfung
Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer, mit der die fachliche Eignung für die Darlehensvermittlung nachgewiesen wird.
Vermittlerregister
Öffentliches Verzeichnis, in das Immobiliardarlehensvermittler nach Erteilung der Erlaubnis eingetragen werden.
Vermögensschadenhaftpflicht
Pflichtversicherung, die Schäden aus fehlerhafter Beratung abdeckt und Voraussetzung für die Erlaubnis ist.
Weiterbildungspflicht
Verpflichtung zur regelmäßigen fachlichen Fortbildung, deren Nachweis der Vermittler selbst führt.
Haftungsdach
Modell, bei dem ein Vermittler unter der Erlaubnis eines anderen Unternehmens tätig wird.
Gebundener Vermittler
Vermittler, der ausschließlich für ein Unternehmen tätig ist, das die aufsichtsrechtliche Verantwortung übernimmt.

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Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information über die Erlaubnis nach § 34i GewO und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Darstellung der Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren und Verfahrensdauern ist allgemein gehalten und kann regional abweichen; verbindlich entscheidet die für Ihren Betriebssitz zuständige Behörde, in der Regel das Gewerbeamt oder die Industrie- und Handelskammer. Die Abgrenzung zwischen erlaubnisfreier Tippgebertätigkeit und erlaubnispflichtiger Vermittlung ist eine Frage des Einzelfalls und sollte vorab anwaltlich oder behördlich geklärt werden. Die Gegenüberstellung von Haftungsdach und Netzwerk beschreibt verbreitete Ausgestaltungen und bezieht sich auf keinen bestimmten Anbieter. Konditionen hängen vom Einzelfall, vom vermittelten Volumen und von der Vertragsgestaltung ab. Die genannte Provisionshöhe von bis zu 100 % bezieht sich auf die vom Produktgeber gezahlte Fallprovision und wird i.d.R. ab der obersten Staffelstufe erreicht.