Recht und Zulassung

§34i GewO Erlaubnis beantragen: Die Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ohne Erlaubnis keine Vermittlung von Immobiliardarlehen. Welche Voraussetzungen gelten und wie Sie den Antrag strukturiert angehen.

Wer in Deutschland Immobiliardarlehen an Verbraucher vermitteln möchte, braucht eine Erlaubnis nach 34i der Gewerbeordnung. Sie ist die zentrale Zugangsvoraussetzung und gilt unabhängig davon, ob Sie haupt, oder nebenberuflich tätig sind.

Der Weg dorthin ist gut planbar, wenn man die Voraussetzungen kennt und die Unterlagen vollständig vorbereitet. Diese Anleitung führt Sie durch die Schritte. Sie ersetzt keine Rechtsberatung, gibt aber einen fundierten Überblick.

Die drei Grundvoraussetzungen

Zuverlässigkeit

Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die gegen die persönliche Zuverlässigkeit sprechen, etwa bestimmte einschlägige Vorstrafen.

Geordnete Vermögensverhältnisse

Nachweis, dass keine ungeordneten finanziellen Verhältnisse bestehen, etwa kein laufendes Insolvenzverfahren.

Sachkunde

Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse, in der Regel über die Sachkundeprüfung bei der IHK oder eine gleichgestellte Qualifikation.

Der Antrag in sechs Schritten

  1. 1Voraussetzungen prüfen

    Klären Sie vorab, ob Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse gegeben sind, bevor Sie in die weiteren Schritte investieren.

  2. 2Sachkunde nachweisen

    Legen Sie die Sachkundeprüfung ab oder weisen Sie eine gleichgestellte Qualifikation nach. Ohne diesen Nachweis wird die Erlaubnis nicht erteilt.

  3. 3Berufshaftpflicht abschließen

    Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Der Nachweis gehört zu den Antragsunterlagen.

  4. 4Antrag bei der zuständigen Stelle

    Je nach Bundesland ist die IHK oder eine andere Behörde zuständig. Reichen Sie den Antrag dort ein.

  5. 5Unterlagen beifügen

    Dazu gehören i.d.R. Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sowie die Nachweise zu Sachkunde und Versicherung.

  6. 6Registereintrag

    Nach Erteilung erfolgt der Eintrag im Vermittlerregister. Erst damit dürfen Sie tätig werden.

Worauf Sie besonders achten sollten

Der häufigste Grund für Verzögerungen ist die Sachkunde. Planen Sie ausreichend Zeit für die Prüfungsvorbereitung ein, denn ohne diesen Nachweis kommt der Antrag nicht durch. Ebenso wichtig ist die Berufshaftpflicht: Sie muss die gesetzlich geforderte Deckung erfüllen, sonst wird der Nachweis nicht anerkannt.

Klären Sie außerdem frühzeitig die Zuständigkeit, da diese je nach Bundesland variiert. Ein kurzer Anruf bei der voraussichtlich zuständigen Stelle erspart oft unnötige Wege.

Häufige Fragen

Brauche ich die Erlaubnis auch nebenberuflich?

Ja. Die Erlaubnispflicht hängt nicht vom Umfang der Tätigkeit ab.

Reicht die Erlaubnis allein, um zu starten?

Sie ist die Grundlage. Für die praktische Vermittlung brauchen Sie zusätzlich eine Anbindung an eine Plattform oder einen Pool.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Zuständigkeiten, Anforderungen und Verfahren können je nach Bundesland und Einzelfall abweichen. Verbindliche Auskünfte erteilt die zuständige Stelle.

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