Nebenberuflich in die Baufinanzierung starten: Chancen und Pflichten
Ein zweites Standbein aufbauen, ohne den Hauptberuf aufzugeben. Was rechtlich gilt und worauf Sie beim Start achten sollten.
Die Vermittlung von Baufinanzierungen lässt sich gut nebenberuflich beginnen. Sie erlaubt einen schrittweisen Aufbau, ohne dass Sie sofort den sicheren Hauptberuf aufgeben müssen. Gleichzeitig gelten dieselben rechtlichen Anforderungen wie im Hauptberuf, denn die Erlaubnispflicht hängt nicht vom Umfang der Tätigkeit ab.
In diesem Beitrag fassen wir zusammen, welche Chancen der nebenberufliche Einstieg bietet, welche Pflichten Sie kennen sollten und wie ein Modell ohne Mindestumsatz den Start erleichtert.
Die Chancen des nebenberuflichen Einstiegs
Der größte Vorteil ist das geringe Risiko. Sie behalten Ihr bisheriges Einkommen und bauen die Vermittlung daneben auf. So können Sie testen, ob die Tätigkeit zu Ihnen passt, bevor Sie über einen hauptberuflichen Schritt nachdenken. Das nimmt Druck aus der Anfangsphase, in der der Kundenstamm erst entsteht.
Hinzu kommt die Flexibilität. Viele Beratungsgespräche lassen sich abends oder am Wochenende führen, also außerhalb der üblichen Arbeitszeiten. Wer aus einem verwandten Bereich kommt, etwa aus der Immobilien, oder Versicherungsbranche, bringt zudem oft schon Kontakte mit, die einen schnelleren Start ermöglichen.
Die Pflichten, die unabhängig vom Umfang gelten
Auch nebenberuflich ist die Vermittlung von Immobiliardarlehen erlaubnispflichtig. Sie benötigen eine Erlaubnis nach 34i GewO, einen Eintrag im Vermittlerregister und eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Diese Anforderungen bestehen unabhängig davon, ob Sie einen oder fünfzig Fälle pro Jahr vermitteln.
Grundvoraussetzung für die Vermittlung von Immobiliardarlehen.
Eintragung im Vermittlerregister als Nachweis der Erlaubnis.
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung zur Absicherung der Beratung.
Was Sie zusätzlich klären sollten
- Zustimmung des Arbeitgebers, falls Ihr Arbeitsvertrag Nebentätigkeiten regelt
- Steuerliche Anmeldung der nebenberuflichen Einkünfte
- Klare Trennung von Haupt, und Nebentätigkeit, besonders bei der Zeitplanung
- Dokumentation der Beratung, wie sie auch im Hauptberuf erforderlich ist
Diese Punkte sind keine Hürden, sondern Teil einer sauberen Aufstellung. Wer sie von Beginn an berücksichtigt, vermeidet spätere Rückfragen und arbeitet rechtssicher.
Warum kein Mindestumsatz hier entscheidend ist
Gerade nebenberuflich ist ein Modell ohne Mindestumsatz fast eine Voraussetzung. Wer neben dem Hauptberuf vermittelt, erreicht in der Regel kein hohes Volumen, zumindest nicht am Anfang. Ein Pool, der eine Untergrenze verlangt, passt dazu schlecht. Über iBaufi gibt es keinen Mindestumsatz, sodass auch wenige Fälle pro Jahr unproblematisch sind und die Anbindung bestehen bleibt. Die Aktivierung erfolgt i.d.R. innerhalb von 48 Stunden.
Häufige Fragen
Brauche ich auch nebenberuflich die Erlaubnis nach 34i GewO?
Ja. Die Erlaubnispflicht hängt nicht vom Umfang der Tätigkeit ab.
Kann ich später hauptberuflich wechseln?
Ja. Der nebenberufliche Einstieg lässt sich jederzeit ausbauen, ohne die Anbindung zu wechseln.
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