Glossar Baufinanzierung: Die wichtigsten Fachbegriffe für Einsteiger
Die zentralen Begriffe der Baufinanzierung kurz und verständlich erklärt, damit Sie sicher in die Beratung starten.
Wer in die Baufinanzierung einsteigt, trifft schnell auf eine eigene Fachsprache. Beleihungswert, Tilgungssatz, Stornoreserve: Diese Begriffe entscheiden über Konditionen und Abläufe. Wer sie sicher beherrscht, wirkt im Kundengespräch kompetent und vermeidet Missverständnisse.
Dieses Glossar erklärt die wichtigsten Begriffe knapp und praxisnah. Es ersetzt keine Beratung, dient aber als verlässliche erste Orientierung für Einsteiger.
Begriffe rund um das Darlehen
Der Zinssatz, der auf die Darlehenssumme berechnet wird, ohne weitere Kosten. Grundlage der laufenden Zinszahlung.
Der Zinssatz inklusive bestimmter Nebenkosten. Er macht Angebote besser vergleichbar als der reine Sollzins.
Der Anteil der Rate, mit dem das Darlehen zurückgezahlt wird. Eine höhere Tilgung verkürzt die Laufzeit.
Die gleichbleibende monatliche Rate aus Zins und Tilgung beim klassischen Annuitätendarlehen.
Der Zeitraum, für den der Zinssatz festgeschrieben ist. Nach Ablauf wird i.d.R. eine Anschlussfinanzierung nötig.
Der noch offene Darlehensbetrag zu einem bestimmten Zeitpunkt, etwa am Ende der Zinsbindung.
Begriffe rund um Objekt und Sicherheit
Der Wert, den die Bank dem Objekt dauerhaft beimisst. Grundlage für die Höhe der möglichen Finanzierung.
Das Verhältnis von Darlehen zu Beleihungswert. Ein niedrigerer Auslauf führt oft zu besseren Konditionen.
Die Sicherheit der Bank, die im Grundbuch eingetragen wird und das Objekt belastet.
Die eigenen Mittel, die in die Finanzierung einfließen. Mehr Eigenkapital senkt i.d.R. das Risiko und die Konditionen.
Begriffe rund um Vermittlung und Plattform
Ein Verbund, über den Vermittler Zugang zu vielen Banken und Produkten erhalten, ohne eigene Einzelverträge.
Ein Modell, bei dem die Auszahlungsquote mit steigendem Volumen zunehmen kann.
Ein einbehaltener Provisionsanteil als Rückstellung für mögliche Stornierungen, der nach der Haftungszeit aufgelöst wird.
Wer Kontakte weitergibt, ohne selbst zu beraten. Für die reine Tippgabe ist i.d.R. keine Erlaubnis nach 34i GewO nötig.
Die gewerberechtliche Erlaubnis, die für die Vermittlung von Immobiliardarlehen erforderlich ist.
Die Finanzierung der Restschuld nach Ablauf der Sollzinsbindung, etwa als Folgedarlehen.
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