Tippgeber in der Baufinanzierung
Die Grenze ist schmaler, als die meisten annehmen, und sie wird nach dem tatsächlichen Verhalten beurteilt, nicht nach der Bezeichnung im Vertrag.
Ihre Situation einordnen
Schildern Sie uns kurz, was Sie heute tun. Wir sagen Ihnen offen, ob das noch Tippgebertätigkeit ist.
Lieber persönlich? Termin vereinbaren
Was ein Tippgeber darf und was nicht
Die Tippgebertätigkeit ist als Einstieg attraktiv, weil sie ohne eigene Erlaubnis auskommt. Genau deshalb ist sie eng begrenzt. Die folgende Gegenüberstellung zeigt, wo die Linie in der Praxis verläuft.
| Handlung | Einordnung | Begründung |
|---|---|---|
| Namen und Telefonnummer weitergeben | In der Regel erlaubnisfrei | Reine Kontaktherstellung ohne inhaltlichen Bezug zum Produkt |
| Auf einen Vermittler hinweisen | In der Regel erlaubnisfrei | Empfehlung einer Person, nicht eines Finanzierungsprodukts |
| Allgemein erklären, dass es Baufinanzierung gibt | Grenzbereich | Je nach Tiefe der Auskunft kann bereits Beratung vorliegen |
| Konditionen oder Zinssätze nennen | In der Regel erlaubnispflichtig | Produktbezogene Information, die eine Entscheidung beeinflusst |
| Unterlagen sammeln und aufbereiten | In der Regel erlaubnispflichtig | Mitwirkung am Vermittlungsvorgang |
| Finanzierungsmöglichkeiten vergleichen | In der Regel erlaubnispflichtig | Kern der Beratungstätigkeit |
| Zu einem bestimmten Angebot raten | In der Regel erlaubnispflichtig | Empfehlung eines konkreten Produkts |
| Beim Antrag mitwirken | In der Regel erlaubnispflichtig | Unmittelbare Beteiligung am Abschluss |
Tabelle seitlich scrollbar
Ob Ihre Tätigkeit erlaubnispflichtig ist, beurteilt die Behörde nach dem, was Sie tatsächlich tun, nicht nach dem, was im Vertrag steht. Eine Vereinbarung mit der Überschrift "Tippgebervertrag" ändert nichts an der Einstufung, wenn Sie im Alltag beraten. Die Abgrenzung ist eine Frage des Einzelfalls und wird regional unterschiedlich beurteilt.
Warum die Grenze in der Praxis so oft überschritten wird
Kaum jemand plant, erlaubnispflichtig zu handeln. Es passiert im Gespräch, und zwar aus einem nachvollziehbaren Grund: Wer einen Kontakt weitergibt, will hilfreich sein.
Der typische Verlauf sieht so aus. Ein Immobilienmakler zeigt eine Wohnung. Der Interessent fragt beiläufig, ob sich das überhaupt finanzieren lässt. Der Makler antwortet, dass bei dem Einkommen sicher etwas geht, nennt eine ungefähre Monatsrate, erwähnt, dass die Zinsen gerade günstiger geworden sind, und gibt dann die Nummer eines Vermittlers weiter. Der letzte Schritt wäre erlaubnisfrei gewesen. Die drei Sätze davor sind es in der Regel nicht.
Dasselbe Muster gibt es bei Steuerberatern, die zur Finanzierbarkeit befragt werden, bei Bauträgern, die ihren Käufern den Weg erleichtern wollen, und bei Versicherungsmaklern, deren Kunden ohnehin über jede finanzielle Frage mit ihnen sprechen. In allen Fällen entsteht die Grenzüberschreitung nicht aus Absicht, sondern aus Hilfsbereitschaft.
Was dabei auf dem Spiel steht
- Bußgeld: Die unerlaubte Vermittlungstätigkeit ist bußgeldbewehrt.
- Gewerbeuntersagung: Im Wiederholungsfall kann die weitere Ausübung untersagt werden.
- Keine Haftpflichtdeckung: Ohne eigene Erlaubnis besteht keine Vermögensschadenhaftpflicht für Beratungsfehler.
- Zivilrechtliche Haftung: Fühlt sich ein Kunde falsch beraten, haften Sie persönlich, ohne Versicherungsschutz im Rücken.
- Rückabwicklung der Vergütung: Vergütungsansprüche aus unerlaubter Tätigkeit können angreifbar sein.
Tippgeber oder eigene Erlaubnis: die Rechnung
Ab einer bestimmten Zahl von Kontakten im Jahr kippt die Wirtschaftlichkeit deutlich. Die folgende Modellrechnung zeigt die Systematik mit frei gewählten Annahmen und ist keine Zusage.
Zehn vermittelte Kontakte im Jahr
Die Zahlen sind Annahmen und schwanken mit Darlehenshöhe, Produktgeber und Staffel. Entscheidend ist das Verhältnis: Die Tippgebervergütung ist ein Bruchteil der Vermittlungsprovision, weil die Leistung ein Bruchteil ist. Wer ohnehin inhaltlich berät, verschenkt die Differenz und trägt zugleich das Risiko der Fehleinstufung.
Für wen welcher Weg passt
Tippgeber bleiben passt, wenn
- Sie wenige Kontakte im Jahr weitergeben, ohne inhaltlich zu beraten
- Sie konsequent bei der reinen Kontaktherstellung bleiben können
- Finanzierung in Ihrem Geschäft keine wiederkehrende Rolle spielt
- Sie den Aufwand für Sachkunde und laufende Pflichten vermeiden wollen
Eigene Erlaubnis passt, wenn
- Sie regelmäßig zu Finanzierungsfragen gefragt werden und antworten möchten
- Mehrere Abschlüsse im Jahr über Ihre Kontakte zustande kommen
- Sie als Immobilien- oder Versicherungsmakler ein zweites Standbein aufbauen
- Sie die volle Vermittlungsprovision statt einer Kontaktvergütung wollen
- Sie Rechtssicherheit statt einer Grauzone bevorzugen
Typische Ausgangslagen
Immobilienmakler
Finanzierung kommt in fast jedem Verkaufsgespräch auf. Wer dort inhaltlich antwortet, ist in der Regel schon jenseits der Tippgebergrenze. Eine eigene Erlaubnis macht aus dem Risiko ein Geschäft.
Versicherungsmakler
Bestandskunden fragen zu jeder finanziellen Entscheidung. Die Erlaubnis nach § 34d GewO deckt Immobiliardarlehen nicht ab, dafür ist § 34i GewO erforderlich.
Steuerberater und Berater
Fragen zur Finanzierbarkeit gehören zum Alltag. Die berufsrechtlichen Grenzen für Nebentätigkeiten sind zusätzlich zu prüfen, bevor eine Vergütung vereinbart wird.
Angestellte mit Netzwerk
Kontakte entstehen privat oder beruflich. Hier sind Nebentätigkeitsverbot und interne Regelungen des Arbeitgebers der erste Prüfpunkt, nicht das Gewerberecht.
Nach der Erlaubnis: Anbindung an iBaufi
Die iBaufi GmbH mit Sitz in Ismaning bei München betreibt eine Baufinanzierungsplattform für selbstständige Vermittler mit eigener Erlaubnis. Gerade für Einsteiger ohne Vorjahresvolumen ist der Zugang zu über 880 Banken entscheidend, weil Direktzulassungen erst ab festem Jahresvolumen vergeben werden.
Häufige Fragen zur Tippgebertätigkeit
Was ist ein Tippgeber in der Baufinanzierung?
Wo verläuft die Grenze zur erlaubnispflichtigen Vermittlung?
Welches Risiko trage ich als Tippgeber?
Darf ich als Immobilienmakler Tippgeber sein?
Wie wird eine Tippgebervergütung abgerechnet?
Lohnt sich die eigene Erlaubnis gegenüber der Tippgebertätigkeit?
Was kostet der Weg zur eigenen Erlaubnis?
Brauche ich als Tippgeber einen schriftlichen Vertrag?
Darf ich als Tippgeber Kundendaten weitergeben?
Kann ich als Angestellter nebenbei Tippgeber sein?
Wie lange dauert der Weg zur eigenen Erlaubnis?
Was ändert sich mit der eigenen Erlaubnis im Alltag?
Erfahrungen angebundener Vermittler
Die iBaufi GmbH wird in 79 Google-Bewertungen mit durchschnittlich 4,9 von 5 Sternen bewertet. Diese Rückmeldungen stammen von Vermittlern, die aus einem angrenzenden Beruf kommen.
Als Makler habe ich jahrelang Finanzierungsfragen beantwortet und Kontakte verschenkt. Dass ich damit längst in der Grauzone war, wusste ich nicht.
Die Sachkundeprüfung war der Aufwand, den ich gescheut habe. Rückblickend hat sie sich nach dem dritten Fall bezahlt gemacht.
Entscheidend war, dass ich ohne Mindestumsatz starten konnte. Im ersten Jahr waren es vier Fälle.
Begriffe kurz erklärt
- Tippgeber
- Person, die den Kontakt zwischen Interessent und Vermittler herstellt, ohne selbst zu beraten oder am Abschluss mitzuwirken.
- § 34i GewO
- Erlaubnisnorm für die gewerbsmäßige Vermittlung von und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
- Erlaubnispflicht
- Gesetzliche Pflicht, eine behördliche Erlaubnis einzuholen, bevor eine Tätigkeit gewerbsmäßig ausgeübt wird.
- Vermittlungsprovision
- Vergütung für die Vermittlung eines Finanzierungsvertrags, die ein Vielfaches einer Tippgebervergütung beträgt.
- Tippgebervergütung
- Entgelt für die reine Kontaktherstellung, üblicherweise je Kontakt oder je zustande gekommenem Abschluss.
- Gewerbeuntersagung
- Behördliche Maßnahme, mit der die weitere Ausübung eines Gewerbes untersagt wird.
- Vermögensschadenhaftpflicht
- Pflichtversicherung für Vermittler, die Schäden aus fehlerhafter Beratung abdeckt.
- Sachkundeprüfung
- Prüfung bei einer Industrie- und Handelskammer als üblicher Nachweis der fachlichen Eignung.
Weiterführende Seiten
Vertiefung zu Anbindung, Vergütung und Plattform:
Unsicher, auf welcher Seite der Grenze Sie stehen?
Schildern Sie uns in zwei Sätzen, was Sie heute tun. Wir sagen Ihnen offen, ob das noch Tippgebertätigkeit ist und ob sich die eigene Erlaubnis für Sie rechnet.
Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr erreichbar