Modellwahl

Tippgeber oder Vermittler: Welches Modell zu Ihnen passt

Zwei Wege, am Geschäft mit Baufinanzierungen teilzunehmen. Was sie unterscheidet und welcher zu Ihrer Situation passt.

Wer Interesse hat, an Baufinanzierungen mitzuverdienen, steht vor einer grundsätzlichen Frage: als Tippgeber Kontakte vermitteln oder als zugelassener Vermittler selbst beraten? Beide Wege sind legitim, unterscheiden sich aber deutlich in Aufwand, Verantwortung und Ertrag.

Dieser Beitrag erklärt die Unterschiede sachlich, damit Sie einschätzen können, welches Modell zu Ihrer Ausgangslage passt. Eine Rechtsberatung ersetzt er nicht.

Was ein Tippgeber darf, und was nicht

Ein Tippgeber stellt den Kontakt zwischen einem Interessenten und einem Vermittler oder einer Plattform her. Er nennt also einen Namen oder leitet eine Anfrage weiter. Entscheidend ist die Grenze: Ein Tippgeber berät nicht. Sobald jemand zu konkreten Finanzierungsfragen Stellung nimmt, Produkte empfiehlt oder den Abschluss begleitet, verlässt er den Bereich der reinen Tippgabe und bewegt sich in die erlaubnispflichtige Vermittlung.

Für die reine Weitergabe eines Kontakts ist in der Regel keine Erlaubnis nach 34i GewO erforderlich. Die Vergütung fällt entsprechend geringer aus, weil der Tippgeber weder das Beratungsrisiko trägt noch den eigentlichen Vermittlungsaufwand leistet.

Was den Vermittler ausmacht

Der Vermittler berät, vergleicht Angebote und begleitet den Abschluss. Dafür benötigt er die Erlaubnis nach 34i GewO, einen Registereintrag und eine Haftpflichtversicherung. Im Gegenzug erhält er die volle Vermittlungsprovision, über iBaufi bis zu 95 %. Der Aufwand ist höher, ebenso die Verantwortung, dafür ist auch der Ertrag pro Fall deutlich größer.

Direkter Vergleich

AspektTippgeberVermittler
TätigkeitKontakt weitergebenberaten und vermitteln
Erlaubnis 34i GewOi.d.R. nicht nötigerforderlich
Verantwortunggeringträgt Beratungsverantwortung
Vergütungniedriger, je Kontaktvolle Provision, bis zu 95 %
Aufwandgeringhöher

Welcher Weg zu wem passt

Tippgeber

Passend, wenn Sie über Kontakte verfügen, aber nicht selbst beraten möchten und keine Erlaubnis anstreben.

Vermittler

Passend, wenn Sie aktiv beraten, den vollen Ertrag erzielen und die Tätigkeit aufbauen möchten.

Viele beginnen als Tippgeber und entscheiden sich später für den Schritt zum Vermittler, sobald sie regelmäßig Anfragen haben. Ein Modell ohne Mindestumsatz erleichtert diesen Übergang, weil der Einstieg als Vermittler nicht an ein bestimmtes Volumen geknüpft ist.

Häufige Fragen

Darf ein Tippgeber zur Höhe der Finanzierung beraten?

Nein. Sobald Beratung zu konkreten Finanzierungsfragen stattfindet, ist eine Erlaubnis nach 34i GewO erforderlich.

Kann ich vom Tippgeber zum Vermittler wechseln?

Ja. Mit der entsprechenden Erlaubnis und Anbindung ist der Wechsel jederzeit möglich.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Einordnung und ersetzt keine rechtliche Beratung. Die genaue Abgrenzung im Einzelfall klären Sie bitte mit den zuständigen Stellen.

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