PROVISIONEN · MODELLE

Honorarberatung im Vergleich zum klassischen Provisionsmodell

Wie sich Honorar- und Provisionsmodell unterscheiden, welche Vor- und Nachteile sie haben und für welche Vermittler und Kundengruppen welcher Weg in Frage kommt.

In der Baufinanzierungsvermittlung gibt es grundsätzlich zwei Wege, eine Beratung zu vergüten: über eine Provision, die im Erfolgsfall von der Bank oder dem Anbieter fließt, oder über ein Honorar, das der Kunde direkt zahlt. Beide Modelle haben charakteristische Eigenschaften. Welcher Weg passt, hängt von der Zielgruppe, dem Geschäftsmodell und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Dieser Beitrag stellt beide Modelle gegenüber und ordnet ihre Stärken und Grenzen ein.

Das klassische Provisionsmodell

Im Provisionsmodell entsteht die Vergütung im Erfolgsfall: Kommt eine Finanzierung zustande, fließt eine Provision. Für den Kunden ist die Beratung damit zunächst ohne direkte Rechnung verbunden. Der Vorteil liegt in der niedrigen Einstiegshürde für den Kunden; die Herausforderung besteht darin, dass die Vergütung an den Abschluss gekoppelt ist und damit auch dem Stornorisiko unterliegt. Wie dieses Risiko wirkt, beschreibt der Beitrag zum Stornorisiko.

Die Honorarberatung

Bei der Honorarberatung zahlt der Kunde für die Beratungsleistung selbst – unabhängig davon, ob am Ende eine Finanzierung abgeschlossen wird. Das schafft eine andere Beratungssituation: Die Vergütung ist von einem konkreten Produktabschluss entkoppelt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Kunde bereit ist, für die Beratung ein Honorar zu zahlen, und dass die rechtlichen Anforderungen an diese Tätigkeit erfüllt sind.

Unterschiede in der Beratungssituation

Die beiden Modelle unterscheiden sich nicht nur in der Zahlungsweise, sondern auch in der Wahrnehmung durch den Kunden. Manche Kunden schätzen die direkte Beauftragung und Transparenz eines Honorars, andere bevorzugen eine Beratung ohne direkte Rechnung. Vermittler sollten einschätzen, welches Modell zur eigenen Zielgruppe passt.

Rechtliche Rahmenbedingungen beachten

Beide Modelle unterliegen rechtlichen Vorgaben. Welche Erlaubnisse erforderlich sind und welche Pflichten bestehen, hängt von der konkreten Tätigkeit ab. Wer über eine Erweiterung des eigenen Modells nachdenkt, sollte die rechtlichen Anforderungen sorgfältig prüfen und gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen.

Eine Kombination ist denkbar

In der Praxis schließen sich die Modelle nicht zwingend aus. Je nach Kundengruppe und Beratungsanlass kann der eine oder der andere Weg sinnvoll sein. Entscheidend ist eine klare, transparente Kommunikation gegenüber dem Kunden, damit die Grundlage der Vergütung von Anfang an verständlich ist. Den Gesamtüberblick über die Vergütungswege liefert die Marktübersicht zu Provisionsstrukturen.

Fazit: Der Weg muss zum Modell passen

Honorar- und Provisionsmodell haben jeweils ihre Berechtigung. Welcher Weg passt, hängt von Zielgruppe, Geschäftsmodell und rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Wer beide Modelle kennt und transparent kommuniziert, kann den für die eigene Praxis passenden Weg wählen – oder beide sinnvoll kombinieren. Auch beim Pool-Wechsel spielt die Frage des Vergütungsmodells eine Rolle.

Für eine individuelle Einordnung des passenden Vergütungswegs bietet sich ein persönliches Gespräch an. Mehr dazu auf der Seite Partner werden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Die rechtlichen Anforderungen an Honorarberatung und Provisionsvermittlung sollten im Einzelfall fachkundig geprüft werden.