Für Steuerberater

Baufinanzierung und Steuerberatung

Ihre Mandanten fragen Sie zuerst, wenn eine Immobilie ansteht. Berufsrechtlich dürfen Sie die Finanzierung aber in aller Regel nicht selbst vermitteln. Diese Seite zeigt, welche Wege bleiben und wie eine saubere Kooperation aussieht.

Kooperation anfragen Berufsrecht ansehen
● § 57 StBerG beachtet● klare Rollentrennung● Mandant bleibt Ihrer
§ 57 StBerGUnvereinbarkeit gewerblicher Tätigkeit
Ausnahmenur mit Genehmigung der Kammer
880+Banken im Wohnbau
170+Institute gewerblich
✓ Rollen sauber getrennt ✓ Mandantenbeziehung bleibt bei Ihnen ✓ Keine Doppelberatung ✓ Transparente Kommunikation
Berufsrecht

Warum eigene Vermittlung meist ausscheidet

Nach § 57 Abs. 2 StBerG ist eine gewerbliche Tätigkeit mit dem Beruf des Steuerberaters grundsätzlich unvereinbar. Die Vermittlung von Baufinanzierungen ist eine solche gewerbliche Tätigkeit. Damit scheidet der Weg, den andere Berufsgruppen gehen, für Sie in aller Regel aus.

Das Gesetz kennt eine Ausnahme: Die zuständige Steuerberaterkammer kann eine gewerbliche Tätigkeit zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist. Ob das im Einzelfall gilt, entscheidet allein die Kammer. Eine pauschale Aussage ist hier nicht möglich und wäre unseriös.

Erster Schritt ist immer die Kammer

Bevor Sie irgendetwas aufsetzen, sprechen Sie mit Ihrer Steuerberaterkammer. Das gilt für die eigene Vermittlung ebenso wie für vergütete Empfehlungen oder eine Beteiligung an einer Vermittlungsgesellschaft. Auch Konstruktionen über eine separate Gesellschaft werden berufsrechtlich geprüft und sind nicht automatisch zulässig.

Wege

Drei Modelle und wie sie einzuordnen sind

Üblicher Weg

Kooperation mit einem Vermittler

Sie empfehlen einen zugelassenen Finanzierungsvermittler, der den Vorgang übernimmt. Sie bleiben in Ihrer Rolle, Ihr Mandant bekommt eine kompetente Betreuung, und Sie behalten den Steuerblick auf die Finanzierungsstruktur. Ob und in welcher Form eine Vergütung berufsrechtlich zulässig ist, gehört vorab zur Kammer.

Nur mit Genehmigung

Eigene Vermittlung

Setzt neben der Erlaubnis nach § 34i GewO eine Ausnahmegenehmigung der Steuerberaterkammer voraus. Ohne diese Genehmigung ist die Tätigkeit berufsrechtlich nicht zulässig, unabhängig davon, dass die gewerberechtliche Erlaubnis erteilt würde.

Prüfungsbedürftig

Separate Gesellschaft

Manche verlagern die Tätigkeit in eine eigene Gesellschaft oder auf Angehörige. Das löst das Problem nicht automatisch, weil die Kammer solche Gestaltungen im Zusammenhang bewertet. Auch dieser Weg gehört vorab abgestimmt.

Diese Einordnung ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine berufsrechtliche Prüfung im Einzelfall.

Anlässe

Wo Ihnen der Finanzierungsbedarf begegnet

Sie erfahren von der Immobilie meist Monate vor der Bank. Genau deshalb ist eine vorbereitete Kooperation wertvoller als eine spontane Empfehlung.

Kaufabsicht im JahresgesprächDer Mandant erwähnt eine geplante Anschaffung, lange bevor ein Objekt konkret ist.
Kapitalanlage geplantVermietete Objekte werfen steuerliche und Finanzierungsfragen gleichzeitig auf.
BetriebsimmobilieGewerbliche Objekte brauchen andere Häuser als der Wohnbau, siehe Gewerbefinanzierung.
Zinsbindung läuft abAus den Unterlagen ist ersichtlich, wann eine Anschlussfinanzierung ansteht.
Umschuldung sinnvollMehrere kleine Verbindlichkeiten lassen sich oft bündeln, siehe Privatkredite.
Sanierung und FörderungFörderdarlehen müssen vor Vorhabensbeginn beantragt werden. Ein früher Hinweis ist bares Geld wert.
Experten-Tipp: Der Zeitpunkt entscheidet mehr als der Zins

Förderprogramme setzen in aller Regel voraus, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Wer erst nach Auftragsvergabe fragt, verliert die Förderung endgültig. Ein Hinweis im Jahresgespräch ist für Ihren Mandanten oft wertvoller als jede Zinsoptimierung.

Zusammenarbeit

Was eine saubere Kooperation ausmacht

  • Klare Rollentrennung. Sie beraten steuerlich, der Vermittler finanziell. Keine Doppelberatung, keine Vermischung der Verantwortlichkeiten.
  • Transparenz gegenüber dem Mandanten. Er soll wissen, wer welche Rolle hat und wie der Vermittler vergütet wird.
  • Berufsrechtliche Klärung vorab. Insbesondere die Frage, ob und wie eine Vergütung Ihrerseits zulässig wäre.
  • Datenschutz beachtet. Mandantendaten gehen nur mit ausdrücklicher Einwilligung an Dritte, dokumentiert und zweckgebunden.
  • Fachliche Verlässlichkeit. Der Vermittler sollte breit angebunden sein, sonst landet Ihr Mandant bei der nächstbesten Bank statt beim passenden Haus.
  • Rückkopplung vereinbart. Sie erfahren, wie die Finanzierung strukturiert wurde, weil das für Ihre steuerliche Arbeit relevant ist.

Wie breit die Anbindung bei iBaufi ist, zeigt die Seite Baufinanzierungspool. Wie Vorgänge eingereicht werden, steht unter Direkteinreichung.

Ablauf

So läuft eine Kooperation an

  1. Kammer fragen

    Berufsrechtliche Zulässigkeit der geplanten Zusammenarbeit klären.

  2. Rollen festlegen

    Schriftlich fixieren, wer was verantwortet und wie kommuniziert wird.

  3. Einwilligung einholen

    Mandant stimmt der Weitergabe seiner Daten ausdrücklich zu.

  4. Begleiten

    Steuerliche Fragen bleiben bei Ihnen, die Finanzierung läuft parallel.

Über iBaufi

Ein Ansprechpartner für Ihre Mandanten

iBaufi ist eine B2B-Plattform für Baufinanzierungsvermittler mit Sitz in Ismaning bei München. Über das Netzwerk stehen mehr als 880 Banken im Wohnbau und über 170 Institute im gewerblichen Bereich zur Verfügung, also auch Häuser für Kapitalanlage und Betriebsimmobilien.

Kooperationsanfragen an anfrage@ibaufi.com

Banken Wohnbau: 880+
Institute gewerblich: 170+
Sitz: Ismaning bei München
Rollen: klar getrennt
Kontakt: anfrage@ibaufi.com
FAQ

Häufige Fragen von Steuerberatern

Darf ich als Steuerberater Baufinanzierungen vermitteln?

Grundsätzlich nicht. Nach § 57 Abs. 2 StBerG ist eine gewerbliche Tätigkeit mit dem Beruf unvereinbar, und die Finanzierungsvermittlung ist eine solche Tätigkeit. Die Steuerberaterkammer kann im Einzelfall eine Ausnahme zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist. Das ist vorab zu klären.

Darf ich einen Vermittler empfehlen?

Eine Empfehlung ohne eigene Vermittlungstätigkeit ist ein anderer Sachverhalt als die gewerbliche Tätigkeit selbst. Sobald eine Vergütung ins Spiel kommt, wird die Einordnung allerdings komplexer. Lassen Sie die konkrete Ausgestaltung berufsrechtlich prüfen, bevor Sie eine Vereinbarung schließen.

Hilft eine separate GmbH?

Nicht automatisch. Die Kammer bewertet solche Gestaltungen im Zusammenhang, insbesondere wenn Sie selbst beteiligt sind oder die Gesellschaft aus dem Mandantenstamm gespeist wird. Auch dieser Weg gehört vorab abgestimmt.

Was ist mit einer Beteiligung von Angehörigen?

Auch hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an. Entscheidend ist, ob eine berufsrechtlich relevante Verknüpfung zu Ihrer Tätigkeit besteht. Eine pauschale Aussage lässt sich nicht treffen.

Wie gehe ich mit Mandantendaten um?

Eine Weitergabe an Dritte setzt eine ausdrückliche Einwilligung des Mandanten voraus, unabhängig von der berufsrechtlichen Frage. Dazu kommen Ihre Verschwiegenheitspflicht und die Vorgaben der DSGVO zu Zweckbindung und Dokumentation.

Welchen Nutzen hat mein Mandant von einer Kooperation?

Er bekommt einen Vergleich über ein breites Bankennetzwerk statt eines Angebots seiner Hausbank, und die steuerliche Sicht auf die Finanzierungsstruktur bleibt bei Ihnen. Gerade bei Kapitalanlagen und Betriebsimmobilien ist diese Kombination wertvoll.

Wann sollte ich das Thema ansprechen?

So früh wie möglich. Förderprogramme setzen in aller Regel voraus, dass der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt wird. Ein Hinweis nach Auftragsvergabe kommt zu spät.

Was unterscheidet die Finanzierung einer Kapitalanlage?

Andere Bewertungslogik, andere Häuser und eine enge Verzahnung mit der steuerlichen Behandlung von Zinsen und Abschreibungen. Nicht jede Bank finanziert Kapitalanlagen zu vergleichbaren Bedingungen, weshalb die Breite des Netzwerks hier besonders zählt.

Und bei Betriebsimmobilien?

Gewerbliche Objekte laufen über andere Institute als der Wohnbau. Über das iBaufi-Netzwerk stehen dafür mehr als 170 Institute zur Verfügung, siehe Gewerbefinanzierung vermitteln.

Wie starte ich konkret?

Klären Sie zuerst mit Ihrer Kammer, welche Form der Zusammenarbeit zulässig ist. Danach lassen sich Rollen, Kommunikation und Datenschutz schriftlich festhalten. Eine Kooperationsanfrage können Sie jederzeit an anfrage@ibaufi.com richten.

Fachwissen

Begriffe kurz erklärt

§ 57 StBerGRegelt die allgemeinen Berufspflichten und die Unvereinbarkeit gewerblicher Tätigkeiten mit dem Beruf des Steuerberaters.
AusnahmegenehmigungZulassung einer gewerblichen Tätigkeit durch die zuständige Steuerberaterkammer im Einzelfall.
§ 34i GewOGewerberechtliche Erlaubnis für die Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
BeleihungsauslaufVerhältnis von Darlehen zu Beleihungswert, zentrales Stellrad für die Zinskondition.
ProlongationFortführung der Finanzierung nach Ablauf der Zinsbindung.
FörderdarlehenDarlehen staatlicher Förderbanken, in aller Regel vor Vorhabensbeginn zu beantragen.

Kooperation statt Doppelrolle

Ihre Mandanten bekommen einen Vergleich über mehr als 880 Banken, Sie behalten die steuerliche Sicht und Ihre Rolle. Sprechen Sie uns für eine Kooperation an.

Kooperation anfragen

Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Hinweis: Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Berufsrechtsberatung dar. Ob eine bestimmte Form der Zusammenarbeit, eine Vergütung oder eine eigene Vermittlungstätigkeit berufsrechtlich zulässig ist, entscheidet die zuständige Steuerberaterkammer im Einzelfall. Genannte Bankenzahlen sind Richtwerte und stellen keine Zusicherung im Einzelfall dar.