Formalitäten

Gewerbeanmeldung als Darlehensvermittler

Die Anmeldung selbst ist in zwanzig Minuten erledigt. Aufgehalten werden die meisten von der Reihenfolge: Erlaubnis, Police und Anmeldung greifen ineinander, und wer in der falschen Reihenfolge startet, wartet unnötig.

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● § 14 GewO● § 34i GewO● § 11a Register
§ 14 GewOAnzeigepflicht Gewerbe
§ 34i GewOErlaubnis Immobiliardarlehen
§ 11a GewOVermittlerregister
48 Std.Freischaltung i.d.R.
✓ Anmeldung in Minuten ✓ Reihenfolge spart Wochen ✓ Police vor dem Antrag ✓ Registereintrag folgt automatisch
Reihenfolge

Was zuerst kommt und warum

Die Gewerbeanmeldung ist der schnellste Schritt, aber selten der erste. Wer sie anmeldet, bevor die Erlaubnis vorliegt, hat ein angemeldetes Gewerbe, das er noch nicht ausüben darf. Wer die Erlaubnis beantragt, ohne die Police zu haben, bekommt eine Nachforderung.

  1. Sachkunde nachweisenPrüfung nach § 34i GewO vor der IHK oder Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation.der lange Teil des Wegs
  2. Berufshaftpflicht abschließen460.000 € je Versicherungsfall, 750.000 € pro Jahr. Die Bestätigung braucht die Behörde.vor dem Erlaubnisantrag
  3. Erlaubnis beantragenAntrag nach § 34i GewO bei der zuständigen Behörde, mit Nachweisen zu Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnissen.mehrere Wochen
  4. Gewerbe anmeldenAnzeige nach § 14 GewO beim Gewerbeamt. Zeitlich eng an die Erlaubnis gekoppelt.etwa 20 Minuten
  5. RegistereintragEintragung im Vermittlerregister nach § 11a GewO mit eigener Registrierungsnummer.nach Erlaubniserteilung
  6. AnbindungFreischaltung bei iBaufi nach vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb von 48 Stunden.zwei Tage
Zwei getrennte Verfahren, nicht eines

Gewerbeanmeldung und Erlaubnis sind unterschiedliche Dinge bei unterschiedlichen Stellen. Die Anmeldung zeigt an, dass Sie ein Gewerbe betreiben. Die Erlaubnis erlaubt die Tätigkeit. Wer nur anmeldet und ohne Erlaubnis vermittelt, handelt ordnungswidrig, unabhängig davon, dass die Anmeldung bearbeitet wurde. Die Details zur Erlaubnis stehen unter Kreditvermittler werden.

Unterlagen

Was Sie zur Anmeldung mitbringen

Bei natürlichen Personen

Einzelunternehmen, Freiberufler mit Gewerbe
  • Ausweisdokument, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
  • Erlaubnisurkunde nach § 34i GewO, sofern bereits erteilt.
  • Angaben zur Tätigkeit, möglichst präzise formuliert.
  • Betriebsstätte, Anschrift und Beginn der Tätigkeit.

Bei juristischen Personen

GmbH, UG, Personengesellschaften
  • Handelsregisterauszug, aktuell.
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung.
  • Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen samt Ausweisdokumenten.
  • Erlaubnis auf die Gesellschaft, nicht auf die Privatperson. Das wird häufig verwechselt.
Experten-Tipp: Tätigkeitsbeschreibung breit fassen

Formulieren Sie die Tätigkeit so, dass spätere Erweiterungen abgedeckt sind, etwa „Vermittlung von Immobiliardarlehen und Verbraucherdarlehen“. Wer zu eng anmeldet, muss bei jeder Erweiterung nachmelden und zahlt erneut. Zu weit gefasst ist unproblematisch, solange Sie für jede Tätigkeit die erforderliche Erlaubnis besitzen.

Danach

Wer sich nach der Anmeldung meldet

Das Gewerbeamt informiert automatisch weitere Stellen. Rechnen Sie mit Post, und ordnen Sie sie richtig ein, statt sie für Werbung zu halten.

Finanzamt

Schickt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Beachten Sie, dass Vermittlungsumsätze nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG umsatzsteuerfrei sind, was auch den Vorsteuerabzug ausschließt.

IHK

Pflichtmitgliedschaft für Gewerbetreibende. Für kleine Betriebe gelten Befreiungen und Ermäßigungen, die sich an Ertrag und Größe orientieren.

Berufsgenossenschaft

Anmeldung ist auch ohne Angestellte erforderlich. Ob und in welcher Höhe Beiträge anfallen, richtet sich nach der jeweiligen Satzung.

Werbende Zuschriften

Gewerbeanmeldungen sind teilweise öffentlich zugänglich. Es kommen Rechnungen für Einträge in Verzeichnisse ohne Nutzen. Prüfen Sie jede Zahlungsaufforderung, bevor Sie sie begleichen.

Kosten und Fristen

Womit Sie rechnen sollten

PunktWas gilt
Anmeldegebührkommunal unterschiedlich, in der Regel im unteren zweistelligen Bereich
FristAnzeige bei Aufnahme der Tätigkeit, nicht erst danach
ZuständigkeitGewerbeamt am Ort der Betriebsstätte
Erlaubnisgebührgesondert und deutlich höher, je nach Behörde unterschiedlich
UmzugUmmeldung erforderlich, bei Wechsel der Gemeinde Ab- und Neuanmeldung
ErweiterungNachmeldung, wenn die Tätigkeit über das Angemeldete hinausgeht

Gebühren und Verfahren unterscheiden sich je Kommune und Bundesland. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Stelle.

Sonderfälle

Nebenberuflich, GmbH, zweite Erlaubnis

  • Nebenberuflich. Die Anzeigepflicht knüpft an die Gewerbsmäßigkeit an, nicht an den Umfang. Auch wenige Fälle im Jahr sind anzuzeigen. Prüfen Sie zusätzlich arbeitsvertragliche Nebentätigkeitsregelungen.
  • GmbH oder UG. Erlaubnis und Anmeldung laufen auf die Gesellschaft. Eine Erlaubnis, die auf die Privatperson erteilt wurde, deckt die Tätigkeit der Gesellschaft nicht ab.
  • Zweite Erlaubnis geplant. Wenn Sie neben Immobiliardarlehen auch Ratenkredite vermitteln wollen, melden Sie die Tätigkeit gleich breit an, siehe Privatkredite vermitteln.
  • Bestehendes Gewerbe. Wer bereits als Immobilienmakler oder Versicherungsmakler angemeldet ist, muss die neue Tätigkeit in der Regel nachmelden.
  • Betriebsstätte in der Wohnung. Zulässig, aber prüfen Sie mietvertragliche Regelungen und die Anforderungen an eine ladungsfähige Anschrift.
Über iBaufi

Formalitäten erledigt, dann geht es schnell

iBaufi ist eine B2B-Plattform für Baufinanzierungsvermittler mit Sitz in Ismaning bei München. Wenn Erlaubnis, Registereintrag und Police vorliegen, ist die Anbindung der kürzeste Schritt auf dem ganzen Weg.

Fragen? anfrage@ibaufi.com

Banken Wohnbau: 880+
Institute gewerblich: 170+
Provision: bis zu 95 %
Mindestumsatz: keiner
Freischaltung: i.d.R. 48 Std.
FAQ

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung

Brauche ich überhaupt eine Gewerbeanmeldung?

Ja. Wer selbstständig und gewerbsmäßig Darlehen vermittelt, muss das nach § 14 GewO beim Gewerbeamt anzeigen. Die Darlehensvermittlung zählt nicht zu den freien Berufen, unabhängig von Ihrer Qualifikation.

Was kommt zuerst, Anmeldung oder Erlaubnis?

In der Praxis beantragen die meisten zuerst die Erlaubnis nach § 34i GewO und melden das Gewerbe zeitlich eng danach an. Manche Behörden erwarten die Anmeldung parallel. Fragen Sie bei Ihrer zuständigen Stelle nach der dort üblichen Reihenfolge.

Ersetzt die Anmeldung die Erlaubnis?

Nein. Das sind zwei getrennte Verfahren bei unterschiedlichen Stellen. Die Anmeldung zeigt das Gewerbe an, die Erlaubnis erlaubt die Tätigkeit. Ohne Erlaubnis zu vermitteln ist ordnungswidrig, auch bei bearbeiteter Anmeldung.

Was kostet die Anmeldung?

Die Gebühr ist kommunal geregelt und liegt in der Regel im unteren zweistelligen Bereich. Die Gebühr für die Erlaubnis nach § 34i GewO ist davon getrennt und deutlich höher.

Wie formuliere ich die Tätigkeit?

Ausreichend präzise und zugleich nicht zu eng, etwa „Vermittlung von Immobiliardarlehen und Verbraucherdarlehen“. Wer zu eng anmeldet, muss bei jeder Erweiterung nachmelden.

Muss ich das auch nebenberuflich anmelden?

Ja. Die Anzeigepflicht knüpft an die Gewerbsmäßigkeit an, nicht an den Umfang. Prüfen Sie zusätzlich, ob Ihr Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeit einschränkt.

Was ist bei einer GmbH anders?

Erlaubnis und Anmeldung laufen auf die Gesellschaft, nicht auf die Privatperson. Zusätzlich verlangt die Behörde Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag und Angaben zu den vertretungsberechtigten Personen.

Wer wird über meine Anmeldung informiert?

In der Regel Finanzamt, IHK und Berufsgenossenschaft. Rechnen Sie zudem mit werbenden Zuschriften, die wie Rechnungen aussehen. Prüfen Sie jede Zahlungsaufforderung genau.

Muss ich Umsatzsteuer ausweisen?

Umsätze aus der Kreditvermittlung sind nach § 4 Nr. 8 Buchst. a UStG steuerfrei. Damit entfällt zugleich der Vorsteuerabzug aus zugehörigen Eingangsleistungen. Die Einordnung im Einzelfall gehört zur Steuerberatung, siehe Provision und Abrechnung.

Wie geht es nach der Anmeldung weiter?

Nach Erlaubniserteilung folgt der Eintrag im Vermittlerregister. Danach können Sie sich anbinden. Bei iBaufi erfolgt die Freischaltung nach vollständigen Unterlagen in der Regel innerhalb von 48 Stunden, siehe Vertriebspartner werden.

Fachwissen

Begriffe kurz erklärt

§ 14 GewOPflicht, den Beginn eines stehenden Gewerbes beim Gewerbeamt anzuzeigen.
§ 34i GewOErlaubnis für die Vermittlung von und Beratung zu Immobiliar-Verbraucherdarlehen.
§ 11a GewOGrundlage des Vermittlerregisters mit eigener Registrierungsnummer.
BetriebsstätteOrt, von dem aus das Gewerbe betrieben wird. Bestimmt die Zuständigkeit des Gewerbeamts.
ZuverlässigkeitVoraussetzung für die Erlaubnis, geprüft anhand von Führungszeugnis und Registerauskünften.
Geordnete VermögensverhältnisseWeitere Erlaubnisvoraussetzung, geprüft über Schuldner- und Insolvenzverzeichnisse.

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Hinweis: Verfahren, Gebühren und Zuständigkeiten unterscheiden sich je Kommune und Bundesland. Maßgeblich ist die Auskunft der zuständigen Behörde. Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Genannte Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und stellen keine Zusicherung im Einzelfall dar.