Werkzeug im Alltag

Beratungssoftware für die Baufinanzierung

Die wichtigste Funktion ist keine Funktion, sondern ein Nachweis: dass Sie belegen können, was Sie wann beraten und ausgehändigt haben. Alles andere ist Komfort.

Partner werden Pflichtteil ansehen
● ESIS aus dem System● Dokumentation mitlaufend● ohne Zusatzkosten bei iBaufi
ESISvorvertraglich auszuhändigen
Zeitpunktzählt bei jeder Prüfung
1xDaten erfassen
0 €Softwarekosten bei iBaufi
✓ Dokumentation läuft mit ✓ Keine doppelte Erfassung ✓ Wiedervorlage für Prolongationen ✓ Kein zweiter Datenbestand
Pflichtteil

Was das System können muss

Bei der Vermittlung von Immobiliar-Verbraucherdarlehen bestehen Informations- und Dokumentationspflichten. Das System sollte sie im Arbeitsablauf erfüllen, statt sie als nachträgliche Aufgabe zu hinterlassen.

Vor dem Vertragsschluss

Was der Kunde bekommen muss
  • Erstinformation. Angaben zu Ihrem Status, Registrierung und Vergütungsform beim ersten Geschäftskontakt.
  • ESIS-Merkblatt. Das Europäische Standardisierte Merkblatt zum konkreten Darlehensangebot, rechtzeitig vor Vertragsschluss.
  • Beratungsdokumentation. Nachvollziehbar, welche Angaben zugrunde lagen und warum Sie zu dieser Empfehlung gekommen sind.
  • Identifizierung. Nach den geldwäscherechtlichen Vorgaben, mit Dokumentation.
Der Zeitpunkt ist der Knackpunkt

Bei einer Prüfung geht es selten darum, ob ein Dokument existiert, sondern wann es ausgehändigt wurde. Ein ESIS, das erst beim Notartermin nachgereicht wird, hilft nicht. Ein System, das den Aushändigungszeitpunkt automatisch protokolliert, nimmt Ihnen genau diese Beweislast ab. Nachträglich lässt sich das nicht rekonstruieren.

Abgrenzung

Plattform, Beratungssoftware, CRM

Drei Begriffe, die im Markt vermischt werden. Die Unterscheidung ist wichtig, weil Sie sonst für etwas zahlen, das Sie über die Anbindung bereits haben.

SystemDeckt abMeist enthalten in
PlattformKonditionsabfrage, Antragsstrecke, Einreichung, Statusverfolgungder Poolanbindung
BeratungssoftwareHaushaltsrechnung, Varianten, ESIS, Beratungsdokumentationhäufig in der Plattform
CRMKontakte, Wiedervorlage, Kampagnen, Bestandspflegeselten, meist separat

Wenn die Plattform Konditionsabfrage, Antragsstrecke, ESIS und Dokumentation abdeckt, brauchen Sie in aller Regel keine zusätzliche Beratungssoftware. Der einzige Bereich, in dem häufig etwas fehlt, ist die Wiedervorlage für Prolongationen.

Funktionen

Was im Alltag tatsächlich Zeit spart

Einmalige Datenerfassung

Einkommen, Objekt und Eigenkapital werden einmal aufgenommen und für jede Bank verwendet. Ohne das bedeutet jeder weitere Anbieter ein weiteres Formular.

Varianten rechnen

Zinsbindung, Tilgung und Sondertilgung nebeneinander, im Gespräch und nicht als Hausaufgabe. Wer die Auswirkung live zeigt, entscheidet den Termin häufiger.

Dokumente erzeugen

ESIS und Beratungsdokumentation entstehen aus den erfassten Daten, mit protokolliertem Zeitpunkt. Der Teil, der von Hand am meisten Zeit frisst.

Wiedervorlage

Der Zinsbindungsablauf steht im Vertrag. Ohne Wiedervorlage finanziert die Bank Ihren Kunden direkt weiter, und der Bestand trägt nicht.

Experten-Tipp: Die drei Zeitfresser identifizieren

Schreiben Sie einen Monat lang mit, an welchen drei Stellen Sie tatsächlich Zeit verlieren. Bei den meisten sind es Unterlagenbeschaffung, Nachforderungen und die Beratungsdokumentation. Eine Software, die nur die letzten beiden löst, bringt schon viel. Eine mit zwanzig Funktionen, die keinen dieser Punkte trifft, bringt nichts.

Auswahl

Sechs Fragen vor dem Kauf

  • Was ist über die Anbindung schon enthalten? Die häufigste Fehlinvestition ist eine Software, deren Funktionen die Plattform bereits mitbringt.
  • Wird der Aushändigungszeitpunkt protokolliert? Ohne das ist die Dokumentation im Ernstfall wenig wert.
  • Gibt es einen Datenexport? Klären Sie vor dem Einstieg, wie Sie Ihre Daten wieder herausbekommen.
  • Wo liegen die Daten? Auftragsverarbeitung, Serverstandort und Löschfristen gehören zu Ihren DSGVO-Pflichten.
  • Wie viele Systeme entstehen? Ein zweiter Datenbestand bedeutet doppelte Pflege und Abweichungen zwischen den Systemen.
  • Rechnet sich das bei Ihrer Fallzahl? Monatliche Fixkosten wirken bei wenigen Vorgängen unverhältnismäßig stark, siehe Businessplan.
Vorsicht

Was Software nicht löst

  • Fehlende Anfragen. Kein System bringt Kunden. Der Anfragenstrom bleibt Ihre Aufgabe, siehe Leads Baufinanzierung.
  • Unvollständige Unterlagen. Der häufigste Grund für Verzögerungen löst sich mit einer Checkliste, nicht mit Software.
  • Die Bankauswahl. Welches Haus diesen konkreten Fall annimmt, entscheidet Erfahrung, nicht ein Filter.
  • Ihre Haftung. Die Verantwortung für die Beratung bleibt bei Ihnen, unabhängig davon, welches System die Dokumente erzeugt hat.
Datenschutz

Was Sie organisatorisch regeln müssen

  1. Auftragsverarbeitung

    Vertrag mit dem Anbieter nach Art. 28 DSGVO abschließen.

  2. Verzeichnis

    Verarbeitungstätigkeiten dokumentieren und aktuell halten.

  3. Zugriffe

    Rollen und Berechtigungen festlegen, besonders bei Mitarbeitern.

  4. Löschfristen

    Aufbewahrung und Löschung geregelt, nicht dem Zufall überlassen.

Die konkrete Ausgestaltung ist im Einzelfall zu prüfen und gegebenenfalls rechtlich zu begleiten.

Über iBaufi

Enthalten statt zugekauft

iBaufi ist eine B2B-Plattform für Baufinanzierungsvermittler mit Sitz in Ismaning bei München. Konditionsabfrage, Antragsstrecke, ESIS und Dokumentation laufen über die Anbindung, ohne gesonderte Softwarekosten.

Fragen? anfrage@ibaufi.com

Softwarekosten: keine
Aufnahmegebühr: keine
Banken Wohnbau: 880+
Provision: bis zu 95 %
Freischaltung: i.d.R. 48 Std.
FAQ

Häufige Fragen zur Beratungssoftware

Brauche ich überhaupt eine eigene Software?

In der Regel nicht, wenn die Plattform Konditionsabfrage, Antragsstrecke, ESIS und Beratungsdokumentation abdeckt. Eine separate Lösung lohnt sich erst bei hoher Fallzahl oder besonderen Anforderungen an Wiedervorlage und Bestandspflege.

Was ist das ESIS-Merkblatt?

Das Europäische Standardisierte Merkblatt ist eine vorgeschriebene Verbraucherinformation zum konkreten Darlehensangebot. Es ist rechtzeitig vor Vertragsschluss auszuhändigen, und der Zeitpunkt sollte dokumentiert sein.

Warum ist der Aushändigungszeitpunkt so wichtig?

Weil bei einer Prüfung nicht die Existenz des Dokuments zählt, sondern der Nachweis, wann der Kunde es erhalten hat. Nachträglich lässt sich das nicht rekonstruieren, deshalb sollte das System es automatisch protokollieren.

Was gehört in die Beratungsdokumentation?

Nachvollziehbar, welche Angaben des Kunden zugrunde lagen, welche Varianten betrachtet wurden und warum Sie zu Ihrer Empfehlung gekommen sind. Entscheidend ist, dass ein Dritter den Weg später nachvollziehen kann.

Was unterscheidet Beratungssoftware von einem CRM?

Beratungssoftware begleitet den einzelnen Vorgang bis zur Einreichung. Ein CRM verwaltet Kontakte, Wiedervorlagen und Bestand über Jahre. In der Praxis fehlt häufig genau der zweite Teil.

Kann ich meine Daten wieder exportieren?

Das sollten Sie vor dem Einstieg klären, nicht beim Wechsel. Fragen Sie konkret nach Format und Umfang des Exports, insbesondere für Bestandsdaten und Wiedervorlagetermine.

Welche Datenschutzpflichten habe ich?

Sie brauchen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit dem Anbieter, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, geregelte Zugriffsrechte und definierte Löschfristen. Die Ausgestaltung ist im Einzelfall zu prüfen.

Rechnet sich eine Software bei wenigen Fällen?

Monatliche Fixkosten wirken bei niedriger Fallzahl unverhältnismäßig stark, weil sie auch in Monaten ohne Abschluss anfallen. Prüfen Sie zuerst, was über die Anbindung bereits enthalten ist.

Hilft Software bei der Bankauswahl?

Sie zeigt Konditionen, aber nicht, welches Haus diesen konkreten Fall annimmt. Gerade bei Selbstständigen oder Objekten mit Gewerbeanteil entscheidet Erfahrung, siehe Gewerbefinanzierung.

Was ist bei iBaufi enthalten?

Konditionsabfrage, Antragsstrecke, Dokumentenerzeugung und Statusverfolgung laufen über die Anbindung, ohne gesonderte Softwarekosten und ohne Grundgebühr, siehe Provisionsmodell.

Fachwissen

Begriffe kurz erklärt

ESIS-MerkblattVorgeschriebene Verbraucherinformation zum Darlehensangebot, vorvertraglich auszuhändigen.
ErstinformationPflichtangaben zu Status, Registrierung und Vergütung beim ersten Geschäftskontakt.
BeratungsdokumentationNachvollziehbare Aufzeichnung von Angaben, betrachteten Varianten und Empfehlung.
AuftragsverarbeitungVertrag nach Art. 28 DSGVO mit einem Dienstleister, der personenbezogene Daten verarbeitet.
WiedervorlageSystematischer Termin zur erneuten Kontaktaufnahme, etwa vor Ablauf der Zinsbindung.
AntragsstreckeDigitaler Weg von der Dateneingabe bis zur Einreichung bei der Bank.

Software enthalten, keine Zusatzkosten

Über 880 Banken im Wohnbau und 170+ Institute im gewerblichen Bereich, bis zu 95 % Provision, kein Mindestumsatz, Freischaltung in der Regel innerhalb von 48 Stunden.

Jetzt Partner werden

Oder per E-Mail an anfrage@ibaufi.com. Ihre Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

Hinweis: Umfang und Ausgestaltung gesetzlicher Informations-, Dokumentations- und Datenschutzpflichten sind im Einzelfall zu prüfen und gegebenenfalls rechtlich zu begleiten. Funktionsumfang und Kosten unterscheiden sich je Anbieter. Genannte Provisionssätze und Bearbeitungszeiten sind Richtwerte und stellen keine Zusicherung im Einzelfall dar. Dieser Inhalt dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar.